wobei die Herstellerprämie vom Bruttopreis abgezogen wird, die gesparte Mehrwertsteuer also noch dazu kommt.
Korrektur: wird vom Nettopreis abgezogen, daher passt es dann mit der zusätzlich gesparten MwSt.
wobei die Herstellerprämie vom Bruttopreis abgezogen wird, die gesparte Mehrwertsteuer also noch dazu kommt.
Korrektur: wird vom Nettopreis abgezogen, daher passt es dann mit der zusätzlich gesparten MwSt.
Viele Halbwahrheiten:
Fakt ist: Die Herstellerprämie beträgt laut Gesetz 50% des Umweltbonus. Dieser war/ist zuletzt auf (insgesamt) 6000 Euro festgelegt worden. Somit war automatisch die Herstellerprämie auf 3000 Euro festgelegt. Ab 01.01.2023 fällt der Umweltbonus auf 4500 Euro für BEV. Somit müsste der Herstelleranteil ebenfalls fallen. Der Kunde wäre somit doppelt gestraft, sofern er noch in 2021 bestellte und einen ULT in 2022 genannt bekam, sein Eny aber offensichtlich erst in 2023 kommt (hoffentlich).
Die Innovationsprämie fällt weg, es bleiben 4500 Euro. Das ist richtig. Falsch ist, dass die Herstellerprämie nur maximal auf 75% reduziert werden kann. Die 50% Herstelleranteil orientieren sich nicht an der Inoprämie, sondern an dem gesamten, zur Verfügung stehenden Umweltbonus. Und das ist in 2022 noch 6000 und in 2023 4500.
Und nicht in allen Verträgen ist der Herstelleranteil als 3000 Euro ausgewiesen, viele Verträge orientieren sich hier an einer Ausstattungsvariante, die gewählt werden musste, ohne Nennung der 3000 Euro, sondern lediglich Betitelung "Herstelleranteil". Und genau diese Verträge (unter anderem auch mein Leasing-Vertrag) sind dann auslegungssache.
Daher sollte auf jeden Fall beim Händler eine schriftliche Erklärung eingeholt werden, sofern im Vertrag eben keine 3000 Euro explizit aufgeführt wurden. Ansonsten kann ich mir gut vorstellen, dass der Kunde dann in 2023 weniger Prämie, dafür mehr bezahlen muss.
Alles anzeigenSoweit ich mich erinnere wurde der Herstelleranteil verdoppelt, als die Innovationsprämie zur Umweltprämie hinzu kam.
Ursprünglich gab es 3000€ Umweltprämie und 1500€ Herstellerprämie. Dann hat der Staat 3000€ Innovationsprämie draufgepackt, von den Herstellern aber verlangt, dass auch diese ihre Herstellerprämie verdoppeln.
So kam es zu den jetzt 3000€ Umweltprämie, 3000€ Innovationsprämie und 3000€ Herstellerprämie, wobei die Herstellerprämie vom Bruttopreis abgezogen wird, die gesparte Mehrwertsteuer also noch dazu kommt.
Ab 1.1.2023 gibt es keine Innovationsprämie mehr, aber dievUmweltprämie beträgt 4500€. Wenn überhaupt, könnten die Hersteller die Herstellerprämie auf 75% reduzieren.
Egal wie die Herstellerprämie ab 1.1.2023 aussieht, mich muss es nicht kümmern. Denn meinen Preis habe ich schwarz auf weiss im Vertrag stehen. Dort sind die 3000€ vom Hersteller bereits eingerechnet. Das ist also fix.
Skoda Deutschland hat irgendwann in diesem Jahr einige Kunden offiziell angeschrieben über die aktuelle Situation blablabla und in diesem Schreiben haben Sie auch den vollen Herstelleranteil zugesichert auch wenn das Fahrzeug erst in 2023 kommt.
Wir haben dieses Schreiben auch bekommen
Wenn Du etwas Offizielles erfahren möchtest, frag doch einmal Deinen Händler. Wenn Du uns dann an Deine Erkenntnisse teilhaben lassen würdest, wäre dir der eine oder andere sicherlich dankbar.
Und wenn wir dann Offizielles wüssten, bräuchten wir nicht mehr zu spekulieren.
Ich konnte jedenfalls bisher beim Händler nichts erfahren und Skoda war leider auf meine Anfragen auf den verschiedenen Kanälen arg zugeknöpft.
Das würde ich gerne machen, aber immer wenn ich zum AH gehe wird mir das Gefühl vermittelt, dass ich nur ein Sumser bin (war ja e schin 2x da..) und dass alles super ist. Bin ja erst 3 Monate über dem Verbindlichen Liefertermin und dürfte e kostenfrei stornieren.
Wobei die Österreichischen AH wirklich arm sind, die bestellen ja beim "Generalimporteur" (Porsche AG Ö wenn ich richtig bin) und bekommen gar keine Info von denen.
Ich bin aber auch der Meinung dass die AHs mal ein wenig Druck weitergeben sollten…
Und daher spar ich mir das (bin dann auch immer 2-3 sauer) und frage hier
Hoffe nur, dass das mit Feb. 2023 nicht wieder nur Platzhalter sind. Meiner steht auch auf 2/2023, wie ja soviele 80x hier. Leider.
Das mit den Strukturen in Ö ist wirlich mühsam. Die AMAG in CH dürfte das besser managen.
Aber auch mein Verkäufer (und das Autohaus, die Eigentümer kenne ich auch privat) sagen, die größten Probleme gibt es leider wirklich beim Enyaq.
Bin ja ein Berufsoptimist, aber auch ich zweifle schön langsam noch daran, dass nach mittlerweile über einem Jahr dann nächstes Jahr was werden soll.
Viele Halbwahrheiten:
Fakt ist: Die Herstellerprämie beträgt laut Gesetz 50% des Umweltbonus. Dieser war/ist zuletzt auf (insgesamt) 6000 Euro festgelegt worden. Somit war automatisch die Herstellerprämie auf 3000 Euro festgelegt. Ab 01.01.2023 fällt der Umweltbonus auf 4500 Euro für BEV. Somit müsste der Herstelleranteil ebenfalls fallen. Der Kunde wäre somit doppelt gestraft, sofern er noch in 2021 bestellte und einen ULT in 2022 genannt bekam, sein Eny aber offensichtlich erst in 2023 kommt (hoffentlich).
Auf meiner 2021er Bestellung wie auch den Auftragsbestätigungen stehen nur die jeweiligen Pakete ohne Einzelpreise, u.a. eins "Herstellerbeteiligung Umweltbonus". Unten als einzige separat bepreiste Einzelposition die Überführung und dann der "Hauspreis".
Da wird niemand nichts kürzen können, aber manche haben ja neben der Bestellung auch noch Zusatzvereinbarungen unterzeichnen müssen.
Skoda Deutschland hat irgendwann in diesem Jahr einige Kunden offiziell angeschrieben über die aktuelle Situation blablabla und in diesem Schreiben haben Sie auch den vollen Herstelleranteil zugesichert auch wenn das Fahrzeug erst in 2023 kommt.
Wir haben dieses Schreiben auch bekommen
Skoda Deutschland oder Skoda Leasing?
Ab 01.01.2023 natürlich. Wenn die Prämie nur noch 4500 Euro beträgt, ist der Herstelleranteil 50% davon, laut Rechnung.
Ich habe eine Kaufvertrag, in dem der Herstelleranteil in der Endsumme berücksichtigt ist. Wie sich die Endsumme zusammensetzt, ergibt sich nicht aus der Bestellung/Auftragsbestätigung und ist daher unerheblich.
Ich muss doch nur das zahlen, was wir vertraglich vereinbart haben. Wenn sich nun die Bedienungen zu Lasten des Hersteller ändern, weil der Hersteller nicht liefern kann, ist das sein Problem.
Also hängt es davon ab, war bei dir im Vertrag (Auftrag/Auftragesbestätigung) geregelt ist.
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