Moin zusammen,
für alle die, die keinen LT genannt bekommen haben, schaut doch mal in die euren Vertrag bzw. genauer in die dem Vertrag/der Bestellung. Sollte es sich auch um diese
"Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) Unverbindliche Empfehlung der Volkswagen AG Stand Dezember 2016" handeln, so muss der Verkäufer euch diese nennen.
...IV. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss...
Ich würde es sogar so interpretieren, dass das in Ermangelung der möglichen Formulieren ... sofern Liefertermine und oder Lieferfristen vereinbart werden, sind diese schriftlich...
sind meinem Erachten nach immer Lieferfristen / Liefertermine zu nennen, ungeachtet wie weit die in der Zukunft liegen.
Ermangelt es grundsätzlich an der generellen Angabe einer bestimmbaren Frist, so scheint mir mitunter ein außerordentliches Kündigungsrecht nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
...das könnte eventuell für den ein oder anderen interessant sein, der sich ob der vergangenen Zeit und in Ermangelung eines genannten Termines doch gedanklich mit einer Stornierung auseinandersetzt und den "dummen" Kommentaren wie ... das geht nur gegen Gebühr ... etwas entgegensetzen möchte.