Aber der Anwalt wird etwas bekommen...
Genau, ordentlich klagen, die Anwälte wirds freuen, glaube auch das die zur Klage raten werden, die einzigen die ihren Gewinn sicher haben.
Aber der Anwalt wird etwas bekommen...
Genau, ordentlich klagen, die Anwälte wirds freuen, glaube auch das die zur Klage raten werden, die einzigen die ihren Gewinn sicher haben.
An alle, die bezüglich der Versteuerung nicht glauben wollen, welcher Preis anzusetzen ist, § 6 (1) Nr. 4 EStG ist da maßgebend.
Zumindest bei Mercedes und VW weiß ich, dass die in den 90ern eine empfindliche Strafe erhalten haben, weil sie "geschönte Bescheinigungen" ausgestellt haben - die tun das nie wieder.
Mich wundert dann allerdings, dass VW vor 4 und vor 8 Jahren bei mir eine angeblich falsche Bescheinigung ausgestellt hat, mit dem Listenpreis zum Kaufdatum obwohl bei Zulassung schon eine neue Preisliste da war. Und alle DAX Konzerne nutzen diesen Listenpreis der zum Kaufzeitpunkt im Angebot mitgeteilt wurde. (Ok, alle DAX-Konzerne ist jetzt übertrieben, ich persönlich kenne nur zwei DAX-Konzerne, die das genauso machen.)
Sorry, auch wenn hier im Forum gefühlt alle andere Meinung sind. Zum Zeitpunkt der Zulassung stand bisher immer der Listenpreis vom Kauf drin. Da hat keiner versucht rauszufinden, was denn jetzt im Konfigurator sich geändert haben könnte. Ich hatte immer vom Leasing den Listenpreis erhalten, der bei der Bestellung gültig war.
Stoffel: hast Du denn einen Dienstwagen und versuchst den Listenpreis nachträglich erhöhen zu lassen, damit Du gesetzeskonform bist? Oder hast du die Erfahrung gemacht, dass der Listenpreis nachträglich erhöht wurde?
Genau, ordentlich klagen, die Anwälte wirds freuen, glaube auch das die zur Klage raten werden, die einzigen die ihren Gewinn sicher haben.
Ein guter Anwalt berät den Mandanten über Erfolgsaussichten seines Vorhabens.
Ein guter Anwalt berät den Mandanten über Erfolgsaussichten seines Vorhabens.
jipp, und schon klingelt die Kasse
Wo denn nicht?
In der Mission vielleicht oder bei der Heilsarmee.
Sorry, aber überall klingelt die Kasse.
jipp, und schon klingelt die Kasse
Bei meinem RA ist die erste Beratung unentgeltlich. Er rät auch immer bei aussichtslosen Prozessen ab,
Auf meiner Auftragsbestätigung steht eine nicht weiter bezeichnete Nummer 124xxx ... kann das die Kom.-Nr. sein, mit der ich bei Olga nachfragen kann?
Auf meiner Auftragsbestätigung steht eine nicht weiter bezeichnete Nummer 124xxx ... kann das die Kom.-Nr. sein, mit der ich bei Olga nachfragen kann?
Dürfte passen.
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Stoffel: hast Du denn einen Dienstwagen und versuchst den Listenpreis nachträglich erhöhen zu lassen, damit Du gesetzeskonform bist? Oder hast du die Erfahrung gemacht, dass der Listenpreis nachträglich erhöht wurde?
Ja und nein, Ich habe einen Dienstwagen, führe aber Fahrtenbuch und da ist dann der Bruttolistenpreis egal.
Anbei eine Anwaltsaussage bei nextnews zu Preisänderungsklauseln in AGBs, die es Herstellern ermöglichen sollen, nachträglich die Preise anzupassen. Passt für mich mit der Aussage des VDMA bei einer Sitzung überein, die solche Änderungsklauseln ihren MItgliedern sowohl im B2C als auch B2B Geschäft nicht empfiehlt, da sie rechtlich in Deutschland kaum durchsetzbar sind.
Ab MInute 23:02
"Die nahenden Preiserhöhungsklauseln werden sicherlich für Rechtsstreitigkeiten sorgen. Preisvorberhaltsklauseln unterliegen einer strengen Kontrole, um eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern zu vermeiden, beispielsweise sind hohe Anforderungen an die Sichtbarkeit und Verständlichkeit solcher Klauseln zu stellen.
Vor der Bestellung eines Fahrzeugs ist es jedenfalls empfehlenswert, über eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken. Denn wie man auch hier deutlich sieht, werden die Umgangsformen am Automobilmarkt bedauerlicherweise rauer."
Da hofft / freut sich ein Anwalt auf viele neue Kunden mit Rechtsschutzversicherung
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