Naja die Menschen in den Werkstätten werden ausgebeutet, da für sie aus welchen Gründen auch immer der gesetzliche Mindestlohn nicht greift, daher unterstütze ich so etwas nicht. Mein Cousin hat damals auch n ganzen Monat in so einer Werkstatt für 120 Mark gearbeitet, finde das eine Frechheit denn die Unternehmen heimsen sich die Kohle ein. Möchte aber auch keine Diskussion hier los treten 😉
Diese Regeln gelten m.E. aber nur für gemeinnützige Trägervereine und gemeinnützige GmbHs (gGmbH), die alle einem Gewinnmaximierungsverbot unterliegen. Überschüsse dürfen hier nur für nachweisbare Investition generiert werden. Wird das Geld z.B. für zu dicke Geschäftsführerkarren oder sehr üppige Gehälter der Festangestellten verwendet ruft das nicht nur das Finanzamt, sondern gerne auch den Staatsanwalt auf den Plan, wie aktuell bei den AWOs in Wiesbaden und Frankfurt.
Ungeachtet dessen ist eine würdevolle und angemessene Entlohnung grundsätzlich wünschenswert.
OT off!