Eines vorab, auch mich ärgert natürlich die Situation, dass keine definitiven Aussagen bzgl. Fertigungs-/ Montage- und Lieferzeiten getroffen werden aber wir sollten/müssen uns bewusst machen, dass sämtliche Termine, die als unverbindlich bestätigt wurden, keine Frist im Sinne der Möglichkeit der Inverzugsetzung des Verkäufers darstellt.
kurz und knapp: unverbindlicher Liefertermin = wünsch dir was --> sei glücklich wenn es so ist --> aber verlassen kannst du dich nicht!
Einzig diejenigen, die einen verbindlichen Termin (im besten Falle schriftlich, des Nachweises wegen) erhalten haben, können den Verkäufer rügen --> Glück gehabt ....aber wenn der Verkäufer sich auf die Unmöglichkeit der Lieferung bezieht, dann wird die Luft dünn und im Zweifel bleibt nur der nachweisliche Schaden nebst aller dazu notwendigen Schritte.
... Ganz ehrlich und mein Rat ... auf Schadensersatz abzustellen macht im Grunde keinen Sinn, zumindest gilt es zu berücksichtigen, dass bis der SE tatsächlich zugesprochen wird wahrscheinlich das Auto auch geliefert worden wäre.
Ich empfehle eine gute Flasche Wein und Entspannung, wie bereits geschrieben --> mit einem Herzinfarkt erfährt man keinen Spaß am Enyaq
Bleibt gesund und gelassen ...