im Rhein-Neckar-Kreis gibt es keine Anzeige, nur ein Hinweis.
- Für elektrisch betriebene Fahrzeuge, Oldtimer oder Saisonfahrzeugen kann auf Antrag hinter der Erkennungsnummer der Kennbuchstabe „E“, „H“ bzw. „Saisonzeitraum“ angefügt werden. Bei der Auswahl vom Wunschkennzeichen ist der Kennbuchstabe „E“, „H“ bzw. „Saisonzeitraum“ nicht einzugeben. Der Antrag wird im Rahmen Ihrer Zulassung geprüft. Bitte beachten Sie bei der Auswahl des Kennzeichens, dass inklusive dem Unterscheidungszeichen maximal sieben Stellen zur Auswahl möglich sind und dann das "E", "H" bzw. „Saisonzeitraum“ als achte Stelle den Platz einnimmt.