So hat mir das mein Händler mitgeteilt. Eine Zulassung auf jemand anderen bedeutet auf jeden Fall ein Verlust des BAFA-Ausgleichs und der Mietwagenentschädigung. Was den ursprünglich eingeräumten Rabatt angeht, müsste er das auf jeden Fall "mit dem Verkaufsleiter besprechen". Er sagte aber, dass Škoda sehr hinterher sei und sie einen Zulassungsnachweis auf den Käufer vorlegen müssten.
Ich hatte nachgefragt, weil es sich für mich in der aktuellen Lage lohnen könnte, den Enyaq direkt jemand anderem zu verkaufen und dafür das inzwischen fast ein Jahr alte Model Y weiterzufahren.
Na soweit kommt's noch.
Der bafa Ausgleich ist eine freiwillige Leistung und könnte unter der Bedingung der Zulassung auf eigenen Namen gewährt werden. Soweit korrekt
alles andere ist Blödsinn, es sei denn es stünde so im Vertrag/ AGB.
Du kannst das Auto bezahlen und am abholtag mit Kurzzeitkennzeichen abholen. Sollten sie die Übergabe verweigern, hat der Anwalt leichtes Spiel.
Ich lass mir vom Bäcker doch auch nicht vorschreiben, wer das gekaufte Brötchen essen darf.