Eben. Bei anderen Anschaffungen würde man auch nicht achselzuckend hinnehmen, dass man durch Verschulden des Vertragspartners einen Schaden in dieser Höhe hat. Zumal hier die Hürden niedrig sind, denn fast jeder wird eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben, die die Kosten trägt. Und durch den Lieferverzug, der bei den meisten vorliegen wird selbst wenn man höhere Gewalt gelten lässt, ist die Sachlage recht eindeutig.
Verkehrsrechtschutzversicherung?