Alles anzeigenSorry, aber deine Info deckt sich nicht mit den gesammelten Erfahrungen.
Der Händler ließ das Auto begutachten und ermittelte den aktuellen Wert des Fahrzeug. Wenn dieser nicht mit dem vereinbarten Restwert übereinstimmt und laut Händler angeblich eine Wertminderung hat, muss der KN die Differenz bezahlen.
Bei Kilometerleasing ist das Problem ja leider auch immer noch nicht vom Tisch und führt immer noch zu regelmäßigen Anwaltsschreiben. Die Ansicht, was genau und wie hoch die Wertminderung ist, wird vom „unabhängigen“ Gutachter des Herstellers meist zugunsten des Händlers/Herstellers ausgelegt.
Mir wurde mal bei Leasingrückgabe ein komplett neuer Außenspiegel „begutachtet“, obwohl er nur eine kleine Delle hatte. Durch ein Ersatzteil I.H.v 11,50 Euro und einen Zeitaufwand von 30 Minuten habe ich das in Ordnung gebracht, was der Gutachter als 300 Euro-Schaden für den ganzen Spiegel ansetzte.
Der Gutachter macht aber kein Zeitwertgutachten, wie Dein Posting suggeriert hat, sondern stellt Schäden fest, wie auch bei der Leasingrückgabe. Sind die km nicht überschritten und hat der Wagen keine Schäden, die auf Kosten des Kunden behoben werden müssen, muss auch nichts bezahlt werden, egal ob der Gebrauchtwagenpreis aktuell unter oder über dem vereinbarten Restwert liegt.
Wenn man Macken kennt (die Schadenskataloge zeigen ja was akzeptiert wird und was nicht), kann man die ja vorher kostengünstig machen lassen. Dann braucht man sich nachher nicht über die Schadenshöhe im Gutachten aufregen. Letztendlich sollte man den Wagen, den man abgibt, immer mit den Augen eines potenziellen Käufers betrachten.
Übernimmt man den Wagen zum vereinbarten Restwert laut Ballon-Finanzierung, ist gar kein Gutachten erforderlich.
Quelle: https://www.verivox.de/kredit/themen/3-wege-finanzierung/
Ich habe im Mai einen Firmenleasingwagen zurückgegeben. Da wurde gar nichts nachberechnet. Im Gegenteil, da wir ihn wegen Feiertagen ein paar Tage früher abgegeben hatten, gab´s sogar noch einige wenige Euros zurück.