Hallo zusammen,
ich bräuchte mal wieder ein wenig Hilfe!
Wir haben unseren Enyaq ja nicht selber konfiguriert und bestellt, sondern einen gekauft, der beim Händler rumstand.
Das Fahrzeug hatte die AHK Vorbereitung. Ich habe mir dann vom Freundlichen die AHK (elektrisch schwenkbar) nachträglich auch einbauen und codieren lassen.
Funktionstest steht noch aus, ich bekomme allerdings die dritte Ansicht in der Rückfahrkamera (mit der "Zielhilfe") angeboten. Soweit so gut.
Wir stehen nun kurz davor uns einen Zeltanhänger (Cultmobil Streetcamper) zu kaufen.
Er ist ungebremst und hat 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Der Hänger ist gebraucht und wurde werksseitig bereits für eine 100 km/h Zulassung vorbereitet.
Der aktuelle Besitzer hat dann auch die Zulassung durchgeführt und eingetragen, der Hänger hat einen 100 km/h Aufkleber.
Mein Enyaq iV80 darf ungebremste Hänger bis 750 kg bei 80 km/h ziehen.
Nun meine Fragen:
- Bei ungebremsten Hängern und Tempo 100 kommt der Faktor 0,3 ins Spiel:
ein Hänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht benötigt ein Zugfahrzeug von mindestens 750*0,3 = 2.500 kg, um mit 100 km/h gezogen zu werden.
Mein Enyaq mit einem Leergewicht von 2.090 kg (Lt. ZB I Ziffer G) dürfte demnach nur einen Hänger bis 627 kg zulässigem Gesamtgewicht bei 100 km/h ziehen.
Die 100 km/h Freigabe bringt beim Enyaq also eigentlich nix. Ist das soweit korrekt? - Ich DARF den Hänger so wie er ist bis ZGG 750 kg beladen und mit meinem Enyaq ziehen, aber nur mit 80 km/h.
Dass der Hänger 100 km/h in der Zulassung hat spielt keine Rolle, ich muss das nicht löschen lassen, den Aufkleber entfernen oder gerate sonst wie in Schwierigkeiten, solange ich maximal 80 fahre? - Ich KANN den Anhänger auf 627 kg ablasten lassen, dann darf ich zwar 100 km/h damit fahren, verliere aber 123 kg Nutzlast (440 kg vorher, 317 kg nach Ablastung).
Ich dürfte den Hänger dann auch nicht mehr bis ZGG 750 beladen, wenn ich ihn nur im Stadtverkehr bei maximal Tempo 50 bewege, richtig? - Ich darf NICHT den Hänger nur bis ZGG 627 beladen und dann 100 km/h fahren, weil er ja offiziell ein ZGG von 750 kg hat.
Es zählt das ZGG, nicht das tatsächliche Gewicht? - Ich darf NICHT das Auto inkl. mir und meiner Familie und moderater Zuladung auf 2.500 kg bringen, und dann 100 km/h fahren, da auch hier Ziffer G aus der ZB I gilt und nicht das aktuelle tatsächliche Gewicht?
Die Punkte 1., 3., 4 und 5. sind mir glaube ich klar, aber bei 2. habe ich Sorge dass es Probleme gibt bei einer Kontrolle.
Viele Grüße
DaMax