Bei uns in der lokalen Tageszeitung war ein Bericht über Elektromobilität.
Da wurden so einige Fragen beantwortet, wo ich über eine gestolpert bin.
Ist das wirklich so, siehe Bild?
Bei uns in der lokalen Tageszeitung war ein Bericht über Elektromobilität.
Da wurden so einige Fragen beantwortet, wo ich über eine gestolpert bin.
Ist das wirklich so, siehe Bild?
Das ist wohl etwas überspitzt dargestellt.
Wenn ich die Bedienungsanleitung richtig interpretiere, dann kann man den ENYAQ ganz normal abschleppen, solange die Fahrbereitschaft hergestellt ist und in N geschaltet ist.
Lediglich ohne Bordspannung darf nicht geschleppt werden.
Und das Auto darf nicht mit angehobener Achse abgeschleppt werden.
.....
Und das Auto darf nicht mit angehobener Achse abgeschleppt werden.
Jepp, genau steht dort "nicht mit angehobener Vorderachse", und der tiefere Sinn dafür leuchtet mir nicht wirklich ein.
Mir schon.
Wenn man das Auto mit angehobener Vorderachse abschleppt, wird in 99,99% der Fälle niemand im Auto sitzen.
Dadurch ist die Zündung ausgeschaltet und die Bordelektronik ist nicht mit Spannung versorgt.
Zusätzlich ist der Akku über die Leistungsschütze von der Antriebsbatterie getrennt. Wenn der Motor jetzt durch die Rekuperation Spannung erzeugt, kann die nirgendwo hin und zerstört womöglich die Ladeelektronik oder sonstwas.
Mir schon.
Wenn man das Auto mit angehobener Vorderachse abschleppt, wird in 99,99% der Fälle niemand im Auto sitzen.
Dadurch ist die Zündung ausgeschaltet und die Bordelektronik ist nicht mit Spannung versorgt.
Zusätzlich ist der Akku über die Leistungsschütze von der Antriebsbatterie getrennt. Wenn der Motor jetzt durch die Rekuperation Spannung erzeugt, kann die nirgendwo hin und zerstört womöglich die Ladeelektronik oder sonstwas.
Ah ja, genau. Hatte noch den Verbrenner im Kopf, da wäre das kein Problem mit angehobener Vorderachse. Evt. müsste man dann beim ENYAQ tricksen mit Gurtschloss-Dummy oder Stein auf dem Fahrersitz... Aber besser ist Huckepack sowieso. Die Bedienungsanleitung ist nicht sehr informativ für diesen Fall
Ich meine mich zu erinnern, dass auch bei meinem 4x4-Verbrenner-SUPERB mit DSG-Automatik das Schleppen mit angehobener Achs verboten war.
Das ist wohl etwas überspitzt dargestellt.
Nö wieso, passt doch.
Was ist da überspitzt?
Was ist da überspitzt?
Die pauschale Aussage, dass man ein BEV nicht abschleppen darf.
Solange Zündung an und N eingelegt ist, sehe ich da überhaupt kein Problem das Fahrzeug mit dem Seil oder der Stange abzuschleppen.
Aus der Rettungskarte des Enyaq:IMG_1657.jpeg
Aus der Rettungskarte des Enyaq:IMG_1657.jpeg
Aber beim 2x4 könnte man ihn doch auf der Vorderachse abschleppen (das 2. Bild). 🤔
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