Im Schreiben das wir von der BAFA erhalten haben, wurde die Ablehnung (des Widerspruchs) damit begründet, dass das auf der Rechnung genannte Modell (bei uns iv 80 mj 23.2) entscheidend sei. Das ist deren Basis, um zu bestimmen ob die 40k Marke gerissen ist oder nicht (gemäss der BAFA Liste). In unserem Fall war zwar der Nettolistenpreis auf der Rechnung korrekt und weit unter 40k (ursprünglich bestelltes Modell) - dies ist aber anscheinend unerheblich. Auch unsere ursprüngliche Bestellbestätigung hat BAFA nicht interessiert. IV 80 MJ 23.2 ist gemäss BAFA Liste über 40k, also gibt es reduzierte Förderung (ps: wieso kam Skoda auf die Idee den Preis knapp über die 40k zu legen? Muss man nicht wissen...).
Was mich an dieser Vorgehensweise der Bafa stört: Es wird immer wieder gesagt, dass der Nettolistenpreis des Basismodells auf der Rechnung stehen muss. Bei der oben beschriebenen Entscheidungsgrundlage geht man aber wie selbstverständlich davon aus, dass der Händler dann eben einen Rabatt auf den Preis des Mj23.2 gegeben hat. Wenn dem so wäre, müsste aber der Nettolistenpreis von über 40k erstmal draufstehen und weiter unten dieser Sonderrabatt abgezogen werden. Dem ist aber nicht so.