Hallo Zusammen
Habe heute einen eingeschriebenen Brief vom Verkäufer meiner go-e Charger Wallbox erhalten, Details siehe PDF.
Scheint ein ähnlicher Fall zu sein wie bei Easee. Das nationale Strominspektorat, hier in der CH das Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI) hat die BVox geprüft und verschiedene Mängel aufgeführt.
- Der IP-Schutz der Ladeeinheit muss in eingestecktem Zustand mindestens IP55 (Schutz vor Strahlwasser aus beliebigen Richtungen) erreichen,
da sie im Betrieb am Boden in einer Wasserlache liegen kann. Dies erfüllt der go-e Charger Gemeni nicht. Es besteht darum Stromschlaggefahr.
- Die Ladeeinheit muss überfahrbar sein, da sie im Betrieb auf dem Boden liegen kann.
Sollte sie beim Uberfahren zerstört werden, besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages.
- Es ist kein proprietärer Anschluss zum Anschluss der Adapterkabel vorhanden, welcher für eine Mobilie Ladeeinheit von der Norm gefordert wird.
Es besteht Brandgefahr beim Einsatz von Steckadaptern für die Mobilie Ladeeinheit.
Als Beilage gab es ein Formular bei dem man bestätigen kann, dass man die WB nur stationär (mit Wandhalterung) einsetzt. Dann darf man sie behalten.
Ansonsten kann (muss) sie gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises retourniert werden.
Meine Frage in die Runde ist:
Hat die go-e Charger Gemini flex einen eingebauten FI Typ B der gefordert ist? Ich sehe keine Rückstellmögklichkeit (von aussen) im Fehlerfall.
Aber wenn das Esti dran war hätten sie das sicher bemerkt und ein sofortiges Verkaufverbot erlassen.
Bei brack.ch ist die WB nicht mehr erhältlich, bei anderen Händlern gem. Websiet schion (noch).
Das nur zur Info.
Gruss, Stefan