Gerade gelesen:
die entgeltliche Garantiezusage ist versicherungsteuerpflichtig.....von daher sind es die standardmässigen 2 Jahre nicht, die z.b. zusätzlich berechneten 3 Jahre dagegen schon.....
ZitatSonst würde ja ab sofort jeder Wäscheklammer-Hersteller plötzlich zum Versicherer werden müssen, nur weil er auf seine Wäscheklammern eine Garantie gibt.
solange der Wäscheklammer-Hersteller die Garantiezusage nicht gesondert berechnet, wird er nicht zum Versicherer....
Die 8 Jahre Batteriegarantie gelten ja auch weiterhin.