Hab ich mir für den (zukünftigen) Enyaq, den momentan genutzten Tiguan und für den privaten Passat auch besorgt/angebracht
Motorbezeichnung "Iv80" entfernen
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Sorry, wenn ich das alte Thema hier nochmals aufwärme.
Aber bei Skoda Schweiz gibt es diese Option:
pasted-from-clipboard.pngWeiss jemand, was dies beinhaltet?
Denke im Voraus
JoeWelchen Grund hat es, die 80 wegzulassen??
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um mich mal selber zu zitieren ... #39 dieses Threads:
mich stört an der Bezeichnung:
1.) verschmutzt mir zu stark, speziell bei staubigen Feldwegen hängt da der Schnodder in den Ecken drin
2.) ist asymmetrisch, "stört" mein Auge
3.) zuviel bling/bling ... eine Alternative wären die vom Sportline ... schwarz ist gut (glänzt aber auch ... ) ... aber 1. und 2. gilt ja weiterhin ...
zu 1. noch: ich fahre immer nur nur durch die Waschanlage, dank Tiefgarage hilft mir auch ein Regenschauer selten.
Aerodynamisch bedingt versaut das Heck ja auch immer mehr, es sieht dann gleichmäßiger und "weniger schlimm" aus
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Bei mir ist sogar noch der Skoda Schriftzug weg
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Hatte ich auch zuerst überlegt, gefiel mir dann wieder nicht…also Chrom komplett runter und skoda in black drauf….
aber Geschmäcker sind zum Glück verschieden. Und solange es einem selbst gefällt…kann ja somit jeder gestalten wie er mag und muss nichts so lassen…
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Bei mir ist sogar noch der Skoda Schriftzug weg
Ok, dass könnte aber auch Probleme geben:
In D & CH ist mir da nichts bekannt, aber für die Kollegen aus Österreich
Zitat
Weil das „Smart“-Logo an seinem Auto fehlte, wurde ein Fahrzeughalter aus Wien mit 60 Euro zur Kassa gebeten (oder alternativ zu 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) –
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Ok, dass könnte aber auch Probleme geben:
In D & CH ist mir da nichts bekannt, aber für die Kollegen aus Österreich
Zitat
Weil das „Smart“-Logo an seinem Auto fehlte, wurde ein Fahrzeughalter aus Wien mit 60 Euro zur Kassa gebeten (oder alternativ zu 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) –
Für Fahrzeuge die nicht in Österreich zugelassen sind wäre auch das (wenn es so ist) nicht relevant.
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Für Fahrzeuge die nicht in Österreich zugelassen sind wäre auch das (wenn es so ist) nicht relevant.
Richtig, ich habe ja geschrieben, ich zitiere mich selbst?
In D & CH ist mir da nichts bekannt.?
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Ok, dass könnte aber auch Probleme geben:
In D & CH ist mir da nichts bekannt, aber für die Kollegen aus Österreich
Zitat
Weil das „Smart“-Logo an seinem Auto fehlte, wurde ein Fahrzeughalter aus Wien mit 60 Euro zur Kassa gebeten (oder alternativ zu 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) –
Das ist aber bitte nur die halbe Wahrheit:
Aber: Wie ein Urteil bereits aus dem Jahr 2014 zeigt, kann ein Einspruch gegen eine solche Strafe von Erfolg gekrönt sein, da im Gesetzestext nicht exakt angeführt ist, wo genau am Fahrzeug die Marke bzw. der Name des Herstellers angebracht sein muss. Das lässt Spielraum für kreative Lösungen: Da dieser Fahrzeuginhaber Aufkleber mit den notwendigen Angaben an der Windschutzscheibe und der Seitenscheibe angebracht hatte, wurde zu seinen Gunsten entschieden. Die Begründung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich im Wortlaut:
„Das Gesetz legt nicht genau fest, wo und in welcher Form der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer angebracht sein müssen. Geht man vom Wortlaut der Bestimmung aus, ist es unerheblich, an welcher Stelle die genannten Angaben angebracht sind. Diese müssen lediglich vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar sein, sodass ein unverwischbarer Aufkleber an der Windschutzscheibe und der Seitenscheibe wohl vom Wortlaut dieser Bestimmung erfasst wird bzw. der Vorschrift des § 27 Abs. 1 KFG durch derartige Aufkleber ebenfalls entsprochen wird.“
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