Hmm, da könntest du doch aber auch bei der Bafa fragen, ob 4.500 nicht zu viel bewilligt ist, weil der Herstelleranteil ja nur der geringere Betrag war... 😏
Sorry, verstehe Deinen Einwand nicht! Dann müsste der geringere Herstelleranteil explizit im Leasingvertrag als Nachlass ausgewiesen sein. Ist er aber nicht.
ULT für mein Fahrzeug war März 2024. Dementsprechend wurde bei der Ermittlung des Listenpreises durch den Händler der niedrigere Herstelleranteil (entsprechend 3.000 € Förderung) eingerechnet.
Das Fahrzeug wurde aber schon im Dezember geliefert und zugelassen. Wenn die Bafa die Förderung so bewertet, dass es 4.500 € werden, würde mir der Händler auch den höheren Herstelleranteil bewilligen. Dass hat der Verkäufer mir so gesagt! Man würde dann die Leasingrate entsprechend nach unten anpassen.
Der Knackpunkt ist nur, dass der Nettolistenpreis für den 80er Mitte des Jahres angepasst wurde und somit die Förderung von 3.000 auf 4.500 € reduziert wurde. Daher die Unsicherheit, wie die Bafa das in meinem Fall bewertet. Hier im Forum wurde von sehr unterschiedlichen Entscheidungen in diesen Fälle berichtet.
Ganz gleich, was dabei am Ende herauskommt: Ich freue mich dass es mit der Förderung noch geklappt hat. Eigentlich wollte ich mit meinem Beitrag auch nur herausstellen, wie komplex das Thema Bafa ist und welche Stilblüten es treiben kann.