Ich war heut' beim und musste auf einem offiziellen Skoda-Dokument per Unterschrift bestätigen, dass ich die Summe erhalten habe. Offenbar erhalten die Händler erst dann den Herstelleranteil von Skoda
Skoda Enyaq BAFA Förderung - Umweltbonus 2023 2024 - Förderstopp Elektroautos
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Ich hab meinen Enyaq gestern abgeholt und hab die 3000€ abdrücken müssen. Keinerlei Entgegenkommen seitens des Händlers bzw. Skoda. Selbst Warndreieck und Verbandskasten gab's nicht für umme dazu. Ich glaube auch nicht, dass nachträglich nochmal irgendwas kommt.
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Ich habe mir die Pressemitteilung (https://www.skoda-media.de/press/detail/4238/) noch einmal genau angeschaut, dort steht (Hervorhebungen von mir):
Darüber hinaus wird für Enyaq und Enyaq Coupé, die bis zum 15. Dezember 2023 bestellt wurden und ein bestätigtes Lieferdatum ab dem 11. Januar 2024 haben, ebenfalls der ursprünglich von der Bundesregierung für das kommende Jahr geplante staatliche Umweltbonus von 3.000 Euro zusätzlich zum Herstelleranteil von 1.500 Euro gemeinsam von Škoda und teilnehmenden Händlern übernommen. Voraussetzung ist auch hier grundsätzlich, dass das Fahrzeug nach den bislang definierten Bedingungen förderfähig ist.
Daraus entnehme ich:
- das Entgegenkommen umfasst 3.000 EUR
- diese 3.000 EUR reduzieren den bis zum Erscheinen der Pressemitteilung vereinbarte Gesamtbetrag zwischen Kunde und Händler nun zusätzlich
- die Aufteilung der 3.000 EUR zwischen Škoda und Händler ist Sache dieser beiden und für den Kunden nicht relevant
Hallo zusammen,
sorry wenn ich nochmal auf das Thema "Pressemitteilung" und den bekannten hier zitierten Abschnitt zu sprechen kommen, aber hat jemand von Euch diese Formulierung und einen möglichen Anspruch von seinem Anwalt juristisch prüfen lassen und was war das genaue Feedback?
Besteht durch die Formulierung nicht in jedem Fall ein Anspruch des Kunden gegenüber dem Hersteller und/ oder dem Händler, wenn alle beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind?
Falls ja, hat dieser auch ein anwaltliches Schreiben an Skoda Deutschland versenden lassen und mit welchem Ergebnis?
Mir geht nicht in den Kopf rein, wie das Wort "teilnehmende" implizieren sollte, dass wenn sich der betroffen Händler weigert teilzunehmen, die aus meiner Sicht durch die Formulierung garantierte Zahlung komplett wegbrechen sollte. Das hätte man doch explizit formulieren müssen.
Ich als Nicht-Jurist verstehe den Absatz klar als eine Garantie und hatte das auch so zwischen den Jahren an meinen Händler geschrieben:
"...Wie besprochen hat sich meine Darstellung aus der letzten Mail in einer ersten rechtlichen Beratung bestätigt, da die Škoda Auto Deutschland GmbH mit der zitierten Pressemitteilung eine Garantie zur Übernahme des staatlichen Umweltbonus über 3.000€ an alle Kunden mit einer Bestellung eines Enyaqs bis zum 15.12.2023 gegeben hat. Inwieweit der Hersteller, die Händler oder beide Parteien gemeinsam die Prämie übernehmen wird zwar offen gelassen, spielt für den Kunden als externe Partei jedoch keine Rolle. Dieser Sachverhalt ändert sich auch nicht durch das eingefügte Adjektiv „teilnehmende“, da die Gewährung der Garantie in der Formulierung der Pressemitteilung nicht explizit die Teilnahme bestimmter Händler voraussetzt..."
Leider hat mein Händler vor 2 Tagen nun auch geschrieben, dass er nicht teilnehmen "kann" und dadurch kein Cent kompensiert wird.
Jetzt wollte ich vorab nach juristischen Erfahrungen fragen, bevor ich in Erwägung ziehe die "Anwalts-Keule"in Richtung Skoda Deutschland zu schwingen.
Vielen Dank im Voraus!
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Ich hab meinen Enyaq gestern abgeholt und hab die 3000€ abdrücken müssen. Keinerlei Entgegenkommen seitens des Händlers bzw. Skoda. Selbst Warndreieck und Verbandskasten gab's nicht für umme dazu. Ich glaube auch nicht, dass nachträglich nochmal irgendwas kommt.
Kein WDE und VK... wäre mein letztes Auto dort gewesen. Die 3k€... ok, kann man drüber diskutieren, blöde Sache für alle drei Beteiligten. Aber wegen 10€ im Einkauf rumscheissen... first and last...
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Autohaus Goldmann -Duderstadt:
„…bezüglich der gestrichenen Bafa-Prämie übernimmt Skoda Deutschland und wir die EUR 3.000,00 je zur Hälfte.
Es gibt noch Institutionen auf die man sich verlassen kann. …“
Liefertermin ist Februar-März 2024; ich frage mich, ob ich die Prämie auch noch bekommen hätte, wenn sie nicht gestrichen worden wäre. Ich hatte sie nicht mit einkalkuliert. So ist sie on the top und vor allem ganz ohne Anträge :-))
Grüße
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Das ist ja sehr erfreulich.
ich frage mich, ob ich die Prämie auch noch bekommen hätte, wenn sie nicht gestrichen worden wäre. Ich hatte sie nicht mit einkalkuliert. So ist sie on the top und vor allem ganz ohne Anträge
Hast du schon in Erwägung gezogen, das Geld jemandem zur Verfügung zu stellen, der tatsächlich richtig von der Regierungsentscheidung gekniffen ist und von Skoda im Regen stehen gelassen wurde?
🤔😉😆
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Hallo zusammen,
sorry wenn ich nochmal auf das Thema "Pressemitteilung" und den bekannten hier zitierten Abschnitt zu sprechen kommen, aber hat jemand von Euch diese Formulierung und einen möglichen Anspruch von seinem Anwalt juristisch prüfen lassen und was war das genaue Feedback?
Besteht durch die Formulierung nicht in jedem Fall ein Anspruch des Kunden gegenüber dem Hersteller und/ oder dem Händler, wenn alle beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind?
Falls ja, hat dieser auch ein anwaltliches Schreiben an Skoda Deutschland versenden lassen und mit welchem Ergebnis?
Mir geht nicht in den Kopf rein, wie das Wort "teilnehmende" implizieren sollte, dass wenn sich der betroffen Händler weigert teilzunehmen, die aus meiner Sicht durch die Formulierung garantierte Zahlung komplett wegbrechen sollte. Das hätte man doch explizit formulieren müssen.
Ich als Nicht-Jurist verstehe den Absatz klar als eine Garantie und hatte das auch so zwischen den Jahren an meinen Händler geschrieben:
"...Wie besprochen hat sich meine Darstellung aus der letzten Mail in einer ersten rechtlichen Beratung bestätigt, da die Škoda Auto Deutschland GmbH mit der zitierten Pressemitteilung eine Garantie zur Übernahme des staatlichen Umweltbonus über 3.000€ an alle Kunden mit einer Bestellung eines Enyaqs bis zum 15.12.2023 gegeben hat. Inwieweit der Hersteller, die Händler oder beide Parteien gemeinsam die Prämie übernehmen wird zwar offen gelassen, spielt für den Kunden als externe Partei jedoch keine Rolle. Dieser Sachverhalt ändert sich auch nicht durch das eingefügte Adjektiv „teilnehmende“, da die Gewährung der Garantie in der Formulierung der Pressemitteilung nicht explizit die Teilnahme bestimmter Händler voraussetzt..."
Leider hat mein Händler vor 2 Tagen nun auch geschrieben, dass er nicht teilnehmen "kann" und dadurch kein Cent kompensiert wird.
Jetzt wollte ich vorab nach juristischen Erfahrungen fragen, bevor ich in Erwägung ziehe die "Anwalts-Keule"in Richtung Skoda Deutschland zu schwingen.
Vielen Dank im Voraus!
Ich glaube da vertust du dich, dass ist ne freiwillige Sache von Skoda ohne irgend einen Anspruch, aus diesem Grund können sie auch sagen, wenn der Händler nicht teilnimmt, dann machen wir es auch nicht.
Sie könnten auch als Regelung festlegen, jeder bekommt 3000€, der einen Blauen Enyaq bestellt hat und ab Abholung nur bei Vollmond, 3x heult wie ein Wolf, der Rest geht leer aus.
Wenn etwas freiwillig ist, kannst du (Skoda) die Regeln festlegen wie sie ihr gefallen und dadurch hat niemand anderes einen Anspruch diese 3000€ auch zu bekommen.
Auch auf die 3000€ BAFA hatte niemand einen Anspruch, selbst das war immer unter Vorbehalt bis der Topf leer ist oder etwas anderes passiert, wie es jetzt auch eingetreten ist.
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Egal ob eine Garantie freiwillig und kostenfrei oder vorab vertraglich (und eventuell kostenpflichtig) geregelt wurde, muss diese neben der Beschreibung des Garantiefalls in einfacher und verständlicher Sprache (der Durchschnittskunde soll es verstehen können) auch die die Angabe der Voraussetzungen tatsächlicher Art beinhalten, von denen die Geltendmachung der Garantie abhängig ist.
Nochmal: wenn ŠKODA die jetzt im Nachhinein rausgekommenen Voraussetzungen entsprechend in der Pressemitteilung so formuliert hätte oder von Anfang an gesagt hätte, wir können leider weder aus Hersteller- noch aus Händlersicht etwas übernehmen, wäre die Sache zwar auch ärgerlich für alle betroffenen aber klar, verständlich und eindeutig. Die Argumentation, dass so lange eine öffentliche Erklärung und die damit gegeben Garantie auf freiwilliger Basis abgegeben worden sind, sich jeder seine eigenen Regeln dafür ausdenken und zwischendurch noch ändern kann ohne das Ganze nach Außen zu kommunizieren, finde ich persönlich schwierig.
Aber ich bin kein Jurist, deswegen wäre es interessant zu hören, ob jemand eine Aussagen seines oder irgendeines Anwaltes zu diesem konkreten Fall vorliegen hat?!
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Entschuldigung aber ich verstehe große Teile der Diskussion nicht und noch weniger wieso hier so viel (und teilweise in grenzwertiger Weise) auf Skoda geschimpft wird.
Ja, ich bin auch davon betroffen (Und vielleicht viel mieser als andere). Schliesslich hat unser Auto so viele Fehler und Probleme das wir uns letztendlich mit Händler und Skoda auf einen Weg geeinigt haben der uns eigentlich einen neuen Enyaq bringen sollte ohne großartige Mehrkosten. Aktuell werden wir dank der Regierungsentscheidung wohl doch mit einem Betrag X daran beteiligt sein - Wäre das absehbar gewesen hätten wir eine andere Lösung angestrebt.
Da wir immer fair zu unserem Händler sind, ist der auch relativ offen und fair zu uns. Wir haben kurz die Kalkulation zu sehen bekommen was für Geld beim Autohaus hängen bleibt zwischen EK Preis und VK Preis. Trotzdem wir rund 50€/Monat über den billigsten Anbietern im Netz liegen, was die Monatsrate angeht, bleibt schon da kaum mehr als die 1500€ SB des Händler hängen. Davon muss er aber noch den Verkäufer bezahlen, die Kundenbetreuung, Vorführwagen, Immobilie... Es sollte sich also niemand wundern der seinen Händler ausgequetscht hat oder auf billigkaufen im Netz gesetzt hat das die Händler nicht in den Minusbereich gehen wollen.
Natürlich ist es verständlich wenn man erwartet hat Geld geschenkt zu bekommen das man mit leeren Händen dasteht. Aber so wie ihr erwartet das man für eure Interessen verständnis zeigt, tut das doch bitte auch in die andere Richtung.
Wenn man sich die Pressemitteilung durchliest, steht da sehr klar drin für wen welche Konditionen gelten (Das liegt jetzt sicher nicht daran das ich im Nebenfach Jura belegt hatte). Bei Hyundai z.B. gibt es in der Pressemitteilung überhaupt keinen Verweis auf die Händlerbeteiligung.
ZitatDarüber hinaus wird für Enyaq und Enyaq Coupé, die bis zum 15. Dezember 2023 bestellt wurden und ein bestätigtes Lieferdatum ab dem 11. Januar 2024 haben, ebenfalls der ursprünglich von der Bundesregierung für das kommende Jahr geplante staatliche Umweltbonus von 3.000 Euro zusätzlich zum Herstelleranteil von 1.500 Euro gemeinsam von Škoda und teilnehmenden Händlern übernommen. Voraussetzung ist auch hier grundsätzlich, dass das Fahrzeug nach den bislang definierten Bedingungen förderfähig ist.Da steht doch nun sehr deutlich drin das für die förderfähigen Fahrzeuge die bis zum 15. Dezember 2023 bestellt wurde und ein bestätigtes (Da kann man mal drüber nachdenken wie bestätigt zu definieren ist und ob für die Förderung ein solches nötig ist) die 3000€ gemeinsam von Skoda und teilnehmenden Händlern übernommen werden.
Gemeinsam heisst >1 Partei und teilnehmenden schränkt die Menge der Händler ein.
Also eine sehr klare Beschreibung.
Dir stehen aber natürlich alle Wege offen:
Im Falle einer Rechtschutzversicherung einfach mal anrufen. Die haben eigentlich alle eine Erstberatung um zu klären ob ein Fall Erfolgsaussichten hat um zu entscheiden das er übernommen wird.
Wenn nicht, einfach zum Rechtsanwalt Deiner Wahl gehen und Geld in ein Beratungsgespräch investieren. Die anderen hier die ähnliche Gedanken haben, sind Dir sicherlich sehr dankbar.
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Da ich auch leer ausgegangen bin, werde ich mal bei Skoda fragen, ob sie denn wenigstens gewillt sind, ein paar Funktionen nachträglich kostenfrei freizuschalten. Das kostet Skoda erst mal fast nix, hat aber für mich einen echten Wert. Hab nur Basisausstattung und soweit ich weiß, sind einige Funktionen Hardwareseitig vorhanden, müssen aber per Software freigeschaltet werden. Werde auch den Verkäufer fragen, ob man evtl. aufgrund der Umstände beim Anschlussleasing was machen kann, sofern ich zufrieden bin und das Auto länger als 24M fahren möchte.
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