Ich hab heute die Aussage von meinem Händler bekommen, dass Skoda die 4.500€ übernimmt, da er einen garantierten Liefertermin bis zum 10.01.2024 hat.
UVL war Q3 - 2023. Einen ZP8 gibt es aktuell nicht!
Skoda Enyaq BAFA Förderung - Umweltbonus 2023 2024 - Förderstopp Elektroautos
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Das wäre die dümmste Variante für Skoda. Mindestens von mir kommt der Bericht bei YT, der Brief vom Anwalt (Danke Rechtschutz) und der Lokalpresse-Leserbrief. Rücktritt sowieso und lebenslang kein Skoda mehr in meinem Firmen- und Bekanntenkreis.
Die Variante kaufe ich nach den vielen Mails die ich bislang dazu gelesen hab nicht, es sei denn das ist beweisbar. So dämlich kann man ja nicht sein.
Was schreibt Dein Anwalt denn so?
Normalerweise übernimmt eine Rechtschutz doch nur Kosten wenn ein Erfolg einigermaßen absehbar ist.
Ja, klar, logisch. Doch ich habe bei Skoda konkret zu der Pressemitteilung, oder soll ich lieber PR-Show sagen, nachgefragt.
Da steht u.a.
Škoda unterstützt Privatkunden und übernimmt staatlichen Umweltbonus
...
Dazu hätte ich mir einige klare Worte erwartet, z.B. zu der Aussage -die wir mit Maßnahme unseren Kunden garantieren wollen- .
Die klaren Worte stehen doch in der Pressemitteilung von Skoda "Bei teilnehmenden Händlern". Manchmal hilft das kleingedruckte zu lesen.
Und ja, ich finde die Regelung auch doof.
Aber bei Skoda ist die Transparanz da, weil steht halt beschrieben. Bei Hyundai habe ich nichts dazu gefunden, ist aber das selbe Spiel mit der Händlerbeteiligung. -
Vor allem hätte ich gerne von Skoda gewusst, was denn konkret die Aussage - garantieren wir unseren Kunden - nun bedeutet.
Das Wort, garantieren, sollte man nicht so leichtfertig einfach mal raushauen. Und wenn man das so formuliert, dann muss
ich mich als Kunde darauf verlassen können, egal wie der Händler sich in dieser Sache entscheidet.
Vielleicht ist ja ein "verdeckter Skoda-MA" aus der Kundenbetreuung auch hier im Forum und kann hierzu einige Worte sagen.
Auf Skoda verlassen können... Made my Day Der Enyaq ist gut, aber alles andere drumrum war der größte Witz den ich bei einem Kauf von Irgendwas bisher erleben durfte... und es war auch noch das Teuerste das ich jemals gekauft habe...
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Lieber warhammer, das habe ich sehr wohl gelesen, doch das passt nicht in den Kontext der PM.
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Ich habe meinen Enyaq schon lange und auch noch die 6000,- € vom Staat bekommen. Es tut mir auch für alle diejenigen Leid die nun nichts bekommen.
Aber trotzdem habe ich eine Frage dazu.
Der Staat hat doch die Förderung eingestellt und nicht Škoda. Wäre es da nicht sinnvoller auf den Staat sauer zu sein und das Problem mit dem Staat der lokalen Presse zu melden und den Anwalt den man über die Rechtsschutz finanziert, sollte dann doch lieber an den Staat seinen bitterbösen Brief schreiben?
Wenn viele Autohersteller die verlorengegangene Förderung an den Kunden auszahlen ist das zwar nett, aber machen muss das keiner.
Oder wo liegt mein Denkfehler?
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Ich habe meinen Enyaq schon lange und auch noch die 6000,- € vom Staat bekommen. Es tut mir auch für alle diejenigen Leid die nun nichts bekommen.
Aber trotzdem habe ich eine Frage dazu.
Der Staat hat doch die Förderung eingestellt und nicht Škoda. Wäre es da nicht sinnvoller auf den Staat sauer zu sein und das Problem mit dem Staat der lokalen Presse zu melden und den Anwalt den man über die Rechtsschutz finanziert, sollte dann doch lieber an den Staat seinen bitterbösen Brief schreiben?
Wenn viele Autohersteller die verlorengegangene Förderung an den Kunden auszahlen ist das zwar nett, aber machen muss das keiner.
Oder wo liegt mein Denkfehler?
Der "Denkfehler" liegt darin, dass man bedenken sollte, dass die 3000 EUR staatlicher Förderung in den Listenpreisen der Fahrzeuge eingepreist sind (siehe Preisunterscheide der FAhrzeuge zu Ländern in denen es diese Förderung nicht gibt)...
Und in naher Zukunft nun Preissenkungen zu erwarten sind, die für diejenigen die schon bestellt haben aber leider irrelevant sind.
ERGO: Preissenkung bekommen wir nicht weitergegeben, aber BAFA fällt trotzdem weg....Hoffe ich konnte mich verständlich machen
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Der "Denkfehler" liegt darin, dass man bedenken sollte, dass die 3000 EUR staatlicher Förderung in den Listenpreisen der Fahrzeuge eingepreist sind (siehe Preisunterscheide der FAhrzeuge zu Ländern in denen es diese Förderung nicht gibt)...
Und in naher Zukunft nun Preissenkungen zu erwarten sind, die für diejenigen die schon bestellt haben aber leider irrelevant sind.
ERGO: Preissenkung bekommen wir nicht weitergegeben, aber BAFA fällt trotzdem weg....Hoffe ich konnte mich verständlich machen
Ich bin mir sicher, das wenn überhaupt, die Listenpreise gleich bleiben werden und es einfach mehr Rabatt geben wird.
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Ich bin mir sicher, das wenn überhaupt, die Listenpreise gleich bleiben werden und es einfach mehr Rabatt geben wird.
Und genau diesen Rabatt bekommen wir, die schon bestellt haben eben nicht 😢
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Der "Denkfehler" liegt darin, dass man bedenken sollte, dass die 3000 EUR staatlicher Förderung in den Listenpreisen der Fahrzeuge eingepreist sind (siehe Preisunterscheide der FAhrzeuge zu Ländern in denen es diese Förderung nicht gibt)...
Und in naher Zukunft nun Preissenkungen zu erwarten sind, die für diejenigen die schon bestellt haben aber leider irrelevant sind.
ERGO: Preissenkung bekommen wir nicht weitergegeben, aber BAFA fällt trotzdem weg....Hoffe ich konnte mich verständlich machen
Ok, das habe ich verstanden.
In Österreich ist z.B. der 60 aber preiswerter als in Deutschland.
D: 44.200€
A: 45.534€
Jetzt hab ich das doch nicht verstanden, oder haben die auch eine Förderung?
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Tatsächlich hat Österreich auch eine Förderung, hier ein kleiner Auszug.
Quelle: Leitfaden - https://www.klimafonds.gv.at/call/emob-private2023/
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonus in der Höhe von 2.000 Euro bei
Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen bzw. 1.250 Euro bei Plug-in-Hybridfahrzeugen sowie Elektrofahrzeugen mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer bzw.
500 Euro bei E-Motorrädern (L3e) bzw. 350 Euro bei E-Mopeds (L1e) (jeweils netto) pro Fahrzeug gewährt wurde.
Bei Leichtfahrzeugen ist keine Gewährung eines E-Mobilitätsbonus durch Fahrzeughändler erforderlich.
Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem nachstehenden Informationstext zur Förderaktion „E-Mobilität“
auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen und als „E-Mobilitätsbonus“ bezeichnet werden
Nur wenn der entsprechende E-Mobilitätsbonus gemäß obenstehendem Informationstext auf der Rechnung bzw. im Leasingvertrag angeführt ist,
kann auch der Bundesanteil zur Auszahlung gelangen.
Die Förderung für Fahrzeuge beträgt:
• 3.000 Euro pro PKW mit reinem Elektro-
und Brennstoffzellenantrieb bzw.
• 1.300 Euro pro Leichtfahrzeug
• 1.250 Euro pro PKW für Plug-in-Hybridfahrzeuge
sowie Elektrofahrzeuge mit Range Extender bzw.
Reichweitenverlängerer2
• 1.400 Euro pro E Motorrad (L3e > 11 kW)
• 700 Euro pro E Leichtmotorrad (L3e ≤ 11 kW)
• 450 Euro pro E Moped (L1e)
Nicht gefördert werden:
• PHEV, REEV bzw. REX mit Dieselantrieb bzw.
• PKW, deren elektrische Reichweite weniger als
60 km nach WLTP1 beträgt, sowie
• Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis (Basismodell
ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro überschreitet
Aber auch nicht mehr lange "Die Registrierungsplattform ist längstens bis 31.03.2024 geöffnet."
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