als ich 1996 Fahrschule machte gab es die Regelung, dass man, wenn man mit Automatik die Fahrschule macht, anschließend auch nur Automatik fahren darf. Vermutlich sind solche Unfälle der Grund für diese Regelung.
Es ist ja nicht so, dass der Fahranfänger für einen schaltungstechnisch unbeschränkten "B" nicht schalten lernen muss, nur weil die Fahrerlaubnisprüfung auf Automatik absolviert wird.
Voraussetzung bleibt eine Schulung von 10 UE = 10 x 45 Minuten Schaltung plus eine 15-minütige Testfahrt, zu dokumentieren vom Fahrlehrer: https://bmdv.bund.de/SharedDoc…ge-automatikgetriebe.html