Stromtarifmodelle basierend auf stundenaktuellen Börsenstrompreise (z.B. Tibber, Voltego, Awattar, Eon, EnBW, ...)

  • Smartmeter hat mein Netzbetreiber auf einen Anruf von mir in kurzer Zeit installiert, kostenfrei.

    30.12.2021 ULT 12.22. 80x Sportline

    Panasonic Wp 5kW, 4,9kWp mit 20x245W plus 38x440W Bluesun auf Nord- und Flachdach, LG 10Resu Speicher, Passivhaus

  • BaileyFox kann man die Datenbank irgendwo einsehen? Meine Info beruht ja auf der Diskussion mit Tibber. Bei mir reicht die Angabe der PLZ wohl nicht aus um die genauen Preise zu ermitteln . Sie hatten mir dann die Preise aus der alten Rechnung bestätigt.

  • die Datenbank findest du hier: enet-navigator

    btw: es gibt auch eine Demodatenbank zum reinschnuppern.


    Sie ist allerdings kostenpflichtig, da sie ja die Daten auf den Homepages und den elektronischen Preisblättern sammeln. Sie werden täglich aktualisert, weshalb ich nicht nachvollziehen kann, warum Tibber hier nicht aussagefähig ist und sich der alten Rechnungen bemühen muss.


    Wer ist denn dein örtlicher Netzbetreiber?

    Die Netzentgelte gehören zu den Veröffentlichungspflichten eines jeden Netzbetreibers nach EnWG (Energiewirtschafts-Gesetz) und müssen jährlich aktualisiert werden.


    Bei mir ist es die Celle-Uelzen-Netz und wenn ich die Netzentgelte suche, finde ich unter Netznutzung auch die aktuellen Netzentgelte hier.

  • Dann sicherlich mal bei NEW. Anfang des Jahres hatte ich mir dort die Gas Infos alle geholt.


    Tibber nutzt nur die PLZ als Kriterium. Hier haben aber mehrere Orte (Ortsteile) unterschiedliche Kosten (zumindest ist das bei Erdgas so). Ich vermute es liegt daran. Ansonsten hätte ich keine andere Idee.

  • ich denke auch, das Tibber sich damit nur absichern möchte.

    Denn wenn man verschiedene Postleitzahlen ausprobiert, ändern sich die Werte durchaus.

  • Denn wenn man verschiedene Postleitzahlen ausprobiert, ändern sich die Werte durchaus.

    Schon klar, nur hier haben unterschiedliche Orte mit gleicher PLZ unterschiedliche Preise.


    Ich hatte mich auch gewundert dass es so stark abweichen soll. Tibber hatte es dann bestätigt, dass es bei mir so ist. Kann ja sein, dass es bei mir ein Sonderfall ist. Ich versuche da für mich auch noch mal mehr zu erfahren.

  • Das ist zwar ungewöhnlich, abe rnicht unmöglich. Denn jede Kommune "handelt" ihr eigenen

    Abgaben aus. Daher dann auch unterschiedliche Netzentgelte.

  • Eine alte Rechnung kann zwangsläufig nie die aktuellen Netznutzungs- und Messstellengebühren abbilden, da der örtliche Netzbetreiber die jedes Jahr neu ermitteln muss. Zum 01.01. eines jeden Jahres diese immer. Am einfachsten einzusehen sind die auf der Seite des Netzbetreibers.

    Das ist grundsätzlich richtig. Allerdings fand ich die Bezeichnungen der verschiedenen Gebühren und Tarife dort nicht so eindeutig.


    Mit Hilfe der letzten Rechnung habe ich dann aber das wahrscheinlichste herausgefunden und ebenfalls anhand der Rechnung nochmal verifiziert (anhand des Verbrauchs und der Gebühren in 2022 und 2023).

  • Das ist grundsätzlich richtig. Allerdings fand ich die Bezeichnungen der verschiedenen Gebühren und Tarife dort nicht so eindeutig.


    Mit Hilfe der letzten Rechnung habe ich dann aber das wahrscheinlichste herausgefunden und ebenfalls anhand der Rechnung nochmal verifiziert (anhand des Verbrauchs und der Gebühren in 2022 und 2023).

    Ja, das glaube ich gern. Dafür muss man ja erstmal wissen, was Spannungsebenen sind und was ein Leistungs-, Grund- und Arbeitspreis ist... Das kann ich mir auf den ersten Blick sehr unübersichtlich vorstellen, wenn man die Daten dazu, wie ich, nicht selbst ermittelt...


    Nebenbei ein kleiner Ausblick auf die Netzentgelte 2024:


    Jeder Netzbetreiber muss ab 2024 ein reduziertes Netzentgelt in 4 Varianten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie eine E-Ladesäule mit Auto anbieten...

    Die Varianten heißen im § 14a EnWG Module und beinhalten eine

    • Modul 1: eine Pauschale Netzentgeltreduzierung (in €/a) bei einem Zählpunkt
    • Modul 2: eine Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60% ggü. dem normalen Arbeitspreises für Haushaltskunden bei separater Messung
    • Modul 3 (optional zu Modul 1): einen Grundpreis SLP und zeitvariable Arbeitspreise in drei Preisstufen als Ergänzung zu Modul 1
    • Bestandanlagen: prozentuale Reduzierung gem. Preisblatt 2023... (da wäre wohl Modul 2 besser)

    Spannend wird dabei insbesondere, ob die Netzbetreiber zum 01.01.2024

  • Spannend wird dabei insbesondere, ob die Netzbetreiber zum 01.01.2024

    ...

    kommt da noch was? 🤔

    Oder hat sich da dein Aufmerksamkeitsfenster spontan geschlossen... 🫠

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