der hat nach einem Fahrrad gesucht
Hupe + Tempomat anpassen
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Bei meinem S-MAX kann ich ebenfalls die Tempoeinstellung mit +x km/h einstellen. Find ich total sinnvoll.
Mein Skodahändler hat mir erklärt, dass das bei den Enyaq nicht geht, da es ja verboten sei, schneller als die angezeigte Geschwindigkeit zu fahren.
Halt ich für'n schwaches Argument. Jeder hat das Recht sich ein Ticket wegen zu schnellem Fahren zu organisieren...
Und der Tacho vom Enyaq ist garantiert nicht geeicht. Der Wagen fährt immer ca. 3 km langsamer als die eingestellte Geschwindigkeit.
(zumindest der IV60 meines Vaters) -
Nein, jeder hat das Recht sich an die StVO zu halten Paragraf 1 gegenseitige Rücksichtnahme, man ist eben nicht allein auf der Straße....
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Nein, jeder hat das Recht sich an die StVO zu halten Paragraf 1 gegenseitige Rücksichtnahme, man ist eben nicht allein auf der Straße....
Vor allem hat jedes potentielle Unfallopfer erstmal das Recht auf Leben und Unversehrtheit. ☝?
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Nein, jeder hat das Recht sich an die StVO zu halten Paragraf 1 gegenseitige Rücksichtnahme, man ist eben nicht allein auf der Straße....
In Notfällen besteht durchaus das Recht, schneller als die erlaubte Geschwindigkeit zu fahren. Wenn nach Abwägung aller Umstände ... Dazu gibt es ja auch Gerichtsurteile mit Einzelfallprüfung.
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Notfall vs. generelle Einstellung. Merkst du selber, oder?
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Jeder hat das Recht sich ein Ticket wegen zu schnellem Fahren zu organisieren...
Das ist eine schwache Aussage und zeugt von kindlicher Reife.
Was du machst ist vorsätzlich zu schnell fahren und somit andere gefährden.In Notfällen besteht durchaus das Recht, schneller als die erlaubte Geschwindigkeit zu fahren. Wenn nach Abwägung aller Umstände ... Dazu gibt es ja auch Gerichtsurteile mit Einzelfallprüfung.
Notfälle!!!!!!
Dazu muss ich doch nichts manipulieren, oder dauerhaft zu schnell fahren.
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Das ist eine schwache Aussage und zeugt von kindlicher Reife.
Was du machst ist vorsätzlich zu schnell fahren und somit andere gefährden.Nein, ich stelle den Tempomaten so ein, dass er die geforderte Geschwindigkeit einhält und nicht unterhalt Dieser ist...
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Das mit der Geschwindigkeitsbeschränkung sehen die meisten Autofahrer leider nicht ganz richtig. Wahrscheinlich, weil die wenigsten Bundesbürger in die Gesetze (Primärliteratur) schauen, sondern sich nur über Sekundärliteratur informieren.
Ich zitiere aus § 3 der StVO:
"Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen ...."
Der Gesetzgeber hat hier den Superlativ gewählt.
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Ich werfe mal was rein: In Deutschland gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen. Wird diese überschritten und ein Unfallverursacht, kann es Probleme mit der Versicherung geben.
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