Zulassung durch Händler vs. reserviertes Kennzeichen

  • Vielleicht kann mir hier jmd helfen, die zwei Neuwagen, die wir bisher hatten, habe ich selbst zugelassen, daher nun die Frage wie das abläuft wenn der Händler zu Zulassung übernimmt?


    Ich habe bei der Abmeldung meines letzten Autos das Kennzeichen direkt wieder reservieren lassen. In Hamburg bekommt man bei der Online-Reservierung von Kennzeichen eine Reservierungsnummer, wenn man allerdings bei der Abmeldung des Kennzeichens dieses reserviert, wird das irgendwie auf den Namen hinterlegt.


    Hat jmd eine Ahnung wie das läuft, wenn nun der Händler das Auto zulässt? Kann der einfach darauf zugreifen, weil ja die Zulassung auch auf meinen Namen erfolgt?


    Danke und Lg

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    iV60 | Moon-Weiß | Bestellt KW 46 / 21 | Geliefert KW 6 / 23

  • Ja. Das ist kein Problem. War bei mir genauso.

    Die Reservierung läuft auf deinem Namen. Der Händler bekommt von dir eine Vollmacht, mit der er das Auto in deinem Namen zulassen kann.

    Grüße aus dem echten Norden

  • Hat bei mir geklappt.


    Der Händler benötigt von dir ohnehin eine schriftliche Bestätigung das er das für dich tun darf.

    Dazu dann noch das Kennzeichen angeben und das es reserviert ist.

    Die PIN die ich von der Reservierung hatte hat er auch bekommen aber nicht gebraucht.


    Der Händler sollte das aber wissen, machen die ja öfters und ei vorreserviertes Kennzeichen ist nichts besonderes.

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