Spencer_ Da fehlt aber dieser Satz, den Du nicht zitiert hast.
ZitatWer schuld gewesen war, ließ sich nicht aufklären, da es keine Zeugen gab.
ist die Schuldfrage unklar, wird der Schaden aufgeteilt. Meist 50/50.
Wenn die Schuldfrage klar ist, dann bekommt der Schuldige 100% des Schadens. Wenn Du jetzt aber bei 2,10 erlaubter Breite mit dem Enyaq einen LKW überholst und der LKW schwankt dann bekommst du trotzdem 50%, auch wenn das Gericht der Meinung war, die Schuld liegt ursächlich beim LKW.
Das ist wie an einer Ampel. Wenn Du bei grün fährst bekommst Du auch 50% wenn Dir einer reinfährt - immer dann wenn die Schuldfrage nicht geklärt werden konnte.