Nee, Denkfehler!!! Man kann auch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Dann muss man nix versteuern, kriegt aber auch nix zurück.
Äh, nee... du Denkfehler
Kleinunternehmerregelung ist die Sonderform. Das andere ist die Regelbesteuerung (wo man sich die Umsatzsteuer zurückholen kann). Deswegen heißt es ja "Wechsel in die Kleinunternehmerregelung nach 5 Jahren".
Ich habe z.B. KU-Regelung von Anfang an gewählt, um so wenig wie möglich mit dem FA zu tun zu haben. Habe meine Anlage demnach auch Brutto bezahlt.
Dies die Regelung bisher. Seit Jahresanfang wird ja gar keine Umsatzsteuer für PV-Anlagen fällig. Das ganze Ding mit KU usw. ist dann eigentlich hinfällig, zum Glück.