10KW photovoltaikanlage für den ENYAQ

  • Ich habe mir im Dezember einen PV-Anage aufs Dach montieren lassen, sie hat eine Peak-Leistung von 11,70 KW. Mehr ging nicht aufs Dach (wohne in einem Reihenhaus).


    Wechselrichter und Speicher habe ich den Q-Cells Q-Home ESS HYB-G3-3P mit 9 KW Speicher bestellt.

    Der wird jetzt im Januar geliefert und installiert, da spare ich wenigstens noch die 19% Umsatzsteuer, für die PV-Module musste ich sie noch bezahlen. Laut Info meines Finanzamts kommt es auf das Leistungsdatum (also Lieferung) an.

    Ist zwar schade, da ich aber die PV-Anlage im Sommer 22 projektiert hatte, habe ich da sowieso noch mit 19% Umsatzsteuer gerechnet.

    So gibt es jetzt einen Bonus von knapp 1200,--€, ist doch auch mal was.


    Bin gespannt wenn die Anlage mal am Laufen ist, was sie so bringt.

    04/17 - 06/21 Renault ZOE Zen R 240

    07/21 - 07/22 Mazda MX-30 im Auto Abo bei Finn Auto

    Skoda Enyaq IV 80, Race-Blau Metallic, Leder Eco-Suite, 19´´ Regulus Aero, AHK, Convenience PLUS, Drive Sport PLUS, Fahrassistenz PLUS, Family BASIC, Infotainment BASIC, Klimatisierung PLUS, Licht & Sicht PLUS, Parken PLUS, Sitzkomfort BASIC, Transport-Paket, Panoramadach, Wärmepumpe, 125 KW Ladeleistung,

    bestellt am 29.06.2021, ULT 01/2022, übernommen am 02.06.2022 :)

  • spare ich wenigstens noch die 19% Umsatzsteuer, für die PV-Module musste ich sie noch bezahlen.

    Wieso?


    Hast Du zwei getrennte Verträge gemacht, einen für die Lieferung und Installation der Module auf dem Dach und einen davon losgelösten Vertrag zur Installation des Wechselrichters und des Speichers?


    Oder hast Du mit Deinem Solarteur einen Vertrag gemacht "Lieferung und Installation einer 11,7 kWp Anlage inkl. Wechselrichter und Speicher"?

  • Kukuk-Joe dafür darste jetzt aber auch mindestens 5 Jahre lang Deinen Eigenvervrauch versteuern. Und das bei den aktuellen Bezugspreisen... Aua.


    Man muss sich erst zusammensetzen, ehe man sich auseinandersetzt.

  • FoG Ich denke nicht, dass er auf die Anwendung der KUR verzichten muss.


    Es wäre absolut ungewöhnlich, wenn man eine PV-Anlage installieren lässt (kein DIY Eigenbau!) zwei getrennte Verträge zur Installation der Module auf dem Dach und dem ganzen Rest (Wechselrichter, Speicher) zu machen.


    Wenn Kukuk-Joe ganz normal bei einem Solarteur eine PV-Anlage zur Lieferung und Montage bestellt hat und dieses Werk erst in 2023 komplett und vollumfänglich vom Auftraggeber abgenommen wurde ("Leistungsdatum"), dann ist auf die komplette Leistung der zu diesem Datum (in 2023) gültige Umsatzsteuersatz anzuwenden. Und das sind 0%.


    Etwaige in 2022 mit 19% USt geleistete Anzahlungen werden dann in der Schlussrechnung (mit 0%) verrechnet.


    Beispiel:

    Anlage soll per Angebot aus 2022 insgesamt 20.000 Euro netto + 3.800 Euro USt = 23.800 Euro brutto kosten

    In 2022 wird die DC Montage gemacht und eine Abschlagszahlung über 10.000 Euro netto + 1.900 Euro USt = 11.900 Euro brutto erstellt und gezahlt.

    In 2023 wird der Rest der Anlage aufgebaut und dem Kunden übergeben. Dieser nimmt das Gesamtwerk so ab.

    Dann wird eine Schlussrechnung über 20.000 Euro netto + 0 Euro USt = 20.000 Euro brutto erstellt.

    Davon wird dann die Zahlung von 11.900 Euro abgezogen, so dass der Kunde noch eine Restzahlung von 20.000 brutto - 11.900 Euro brutto = 8.100 Euro brutto zahlen muss.


    Der Solarteur holt sich intern die bereits in 2022 an das FA abgeführten 1.900 Euro USt wieder über seine Umsatzsteuervoranmeldung zurück.

  • Habe gerade mal nachgeschaut.


    Ich habe tatsächlich 2 Verträge abgeschlossen.

    1. Die Erstellung der PV-Anlage inkl. aller Kabelarbeiten

    2. Die Montage des Wechselrichters inkl. Speicher


    Die Arbeiten zu 1. macht mein Solateur (abgeschlossen und schon berechnet)

    Die Arbeiten zu 2. macht der Lieferant der Q-Cells Einheit (bisher einen Abschlag gezahlt)

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    bestellt am 29.06.2021, ULT 01/2022, übernommen am 02.06.2022 :)

  • Du hast das perfekt beschrieben, jens__k ! So ist es, wenn eine neue Anlage per Leistungsdatum in 2023 fertiggestellt wird.

    Wenn man aber das Leistungsdatum schon in 2022 hat und die Anlage komplett ist, muss man sich die Märchensteuer von FA zurückholen und ist somit automatisch Kleinunternehmer mit der Verpflichtung der Versteuerung der Entnahme aus dem Gewerbe, sprich dem Eigenverbrauch. Und da rechnet das FA als Gegenwert einen fiktiven Wert für die kWh an, der sich aus dem durchschnittlichen Marktwert ergibt. Das kann dann schnell mal Umsatzsteuer auf 50 - 60 Cent/kWh sein, die man da abführen muss.


    Man muss sich erst zusammensetzen, ehe man sich auseinandersetzt.

  • rechnet das FA als Gegenwert einen fiktiven Wert für die kWh

    Das FA rechnet da gar nichts.

    Bei der Umsatzsteuer spricht man von Selbstveranlagung. Erst wenn die ermittelten Werte für die unentgeltliche Wertabgabe nicht plausibel sind, könnte es zu einer Umsatzsteuerprüfung kommen.


    Das ist aber von FA zu FA unterschiedlich (und wahrscheinlich auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter). Manche aktzeptieren auch noch die 20 Ct/kWh als Pauschalwert.

  • Nee, Denkfehler!!! Man kann auch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Dann muss man nix versteuern, kriegt aber auch nix zurück.

    Ist das nicht genau anders herum?


    Ich bin 2021 von der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung in die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG gewechselt.

    Enyaq 80 bestellt, Abholung 29.5.2021, 218 Tage nach Bestellung!!!

    Quarzgrau, Loft, Sitz Basic, Convin. Plus, Drive Basic, WP, 19´´ Regulus, Transportp., Licht Basic, Fahrassi. Plus, Klima Plus, Info. Plus, AHK, Panoramadach

    PV 8,88 kWp aus 2009

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