…die elektrische Heckklappe dazu nehmen 😀
Wenn ich mir wieder einen Enyaq bestelle, würde ich.....
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… mir wieder einen OBD-Dongle besorgen 😉
SCNR
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Würde Mir nur einen Suv,mit Allrad kaufen 👍🤣sicher keinen Rs,und wenn daß dann nicht mehr gibt ist die Sache erledigt.
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Wenn Du bei Windows 11 das Windows 10 Design aktivierst schaltest Du aber kein aufpreispflichtiges Feature frei. Wenn man Assistenzsysteme oder ähnliches aktiviert, die man nicht bezahlt hat aber sehr wohl.
Aber am Ende ist es wahrscheinlich trotzdem eine Grauzone. Wirklich klare Rechtssprechungen dazu gibt es quasi auch nicht. (Zumindest habe ich keine gefunden). Nur zum Thema Codierungen die die Betriebserlaubnis beeinflussen (z.B. US Standlicht)
Wenn ich jetzt im Auto was nachrüste, also ich kaufe mir ein zusätzliches Steuergerät für sagen wir Rückfahrkamera, baue es ein und codiere es, ist das dann illegal? Ich codiere ja dazu auch vorhandene Steuergeräte.
das kann doch nciht illegal sein.
oder besseres Beispiel ich rüste mir eine AHK nach. da müssen auch Steuergeräte für umprogrammiert werden, ist das dann illegal?
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Wenn ich jetzt im Auto was nachrüste, also ich kaufe mir ein zusätzliches Steuergerät für sagen wir Rückfahrkamera, baue es ein und codiere es, ist das dann illegal? Ich codiere ja dazu auch vorhandene Steuergeräte.
das kann doch nciht illegal sein.
oder besseres Beispiel ich rüste mir eine AHK nach. da müssen auch Steuergeräte für umprogrammiert werden, ist das dann illegal?
Solange das nicht vor einer höheren Instanz gelandet ist, und dort entschieden wurde, kann man lange spekulieren.
Es wird eine Hase- und Igel-Spiel bleiben.
Beim nächsten Update fliegt es raus, da nicht bei Skoda hinterlegt.
Später dann (oder eher früher?) wird es nicht mehr für Hobby-"Coder" möglich sein, da besser geschützt.
Dann kommt sicher die Frage: "Kann ich von Skoda das Geld für den jetzt "nutzlosen" Dongle einfordern, weil die ihr geistiges Eigentum (Software) schützen wollen.
Denn schlussendlich ändert man etwas an der Software, deren Nutzungsrecht man erwirbt, und den Nutzungsbedingungen zustimmt, wenn man das Auto nutzt.
Und (ich hab' nicht alles gelesen) ich gehe davon aus, dass Veränderungen an der Codierung der Steuergeräte NICHT in das Nutzungsrecht des Halters/Käufers an der Software des Enyaq fallen. An Software erwirbt man immer nur ein Nutzungsrecht an der Original-Software, und nur sehr selten das Recht, diese zu verändern. Dies schließt auch Updates ein.
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Ulf007 : Spannende Frage wäre: Auf einem PC muß man ja nicht Windows einsetzen, es kann ja auch Linux sein. Auch für Android-Telefone gibt es alternative Betriebs-Software (gut mehr aus der Not fehlender Updates heraus). Gilt auch beim Auto samt seinen Steuergeräten die Trennung zwischen Hard- und Software. Dann kommt das Stichwort ABE - aber wird jedes Update mit der ABE verifiziert?
Nun, das Thema hatte ich schon beantwortet, daß ich eigentlich nur meinen Enyaq mit Allrad hätte haben wollen, was damals nicht möglich war und heute nicht möglich ist. Damals gab's noch kein Allrad und heute verhindern die Optionspakete meine Wunschzusammenstellung. Später werden gesetzliche Vorgaben meinen Neukauf verhindern, weil ich gewisse Vorgaben nicht in meinem Auto haben will. Gut, daß mein iV80 läuft.
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.... Spannende Frage wäre: Auf einem PC muß man ja nicht Windows einsetzen, es kann ja auch Linux sein. Auch für Android-Telefone gibt es alternative Betriebs-Software (gut mehr aus der Not fehlender Updates heraus). Gilt auch beim Auto samt seinen Steuergeräten die Trennung zwischen Hard- und Software. Dann kommt das Stichwort ABE - aber wird jedes Update mit der ABE verifiziert?
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Du kannst ja mal versuchen, auf einem Auto ein eigenes oder anderes System zu nutzen.
Die Betriebserlaubnis dürfte beides umfassen.
Beim PC erwirbst du die Hardware und das Nutzungsrecht am "beigelegten" (vorinstallierten) Windows. Du musst es aber nicht nutzen.
Beim Auto dürfte beides zu fest "verheiratet" sein, um wirklich die Steuergeräte (jedes für sich ist ja ein Computer) "nackig" zu machen, und was Anderes "draufzubügeln", und dass es danach noch funktioniert. Und die Betriebserlaubnis nicht tangiert.
Zumal man dann bei jedem einzelnen StG klären müsste, was der Hersteller des selbigen, und auch der Autohersteller zu Veränderungen meint.
Einem PC-Hersteller ist es egal, ob Du Windows oder Linux nutzt. Beim Mac z.B. sieht es schon anders aus. Da will Apple das nicht wirklich. Verbietet es zwar nicht, unterstützt es aber nicht mehr aktiv. Einen "Hackintosh" (MacOS auf einem PC) bekämpft Apple aktiv, indem sie Hardwarevoraussetzungen schaffen, die am freien Markt kaum erfüllbar sind.
Das notwendige Verändern des MacOS schließen sie in den Bedingungen zum OS aus.
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Ich würde das pqket mit elektr. Heckklappe dazunehmen. Habe es aus geiz nicht gemacht und vermisse sie nach einer woche schon
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Stand jetzt würd ich noch immer alles genau so machen. Allerdings ist das Objekt der Begierde immer noch nicht da. Ich hab das alt Parken Plus, also ohne IPA. In der Garage muss ich bis auf 2 cm rechts an die Mauer fahren, dass ich genügend Platz habe um mit dem Rad links vorbei zu kommen. Zweifelhaft ob der IPA das kann. Kein DCC bestellt - bin noch immer der Meinung, dass ich es im Alltag nicht oft nutzen würde. Wer stellt denn jedesmal vor der Abfahrt das DCC um? Das müsste Geschwindigkeitsabhänig automatisch laufen. Bis 20 km/h stell ich es sehr soft ein - Kopfsteinplaster - bis 50 km/h etwas straffer und über 50 km/h noch etwas straffer. Das wäre sinnvoll und vor allem verkehrssicher.
Dabei fällt mir auf, dass mein Enny so nicht mehr konfigurierbar wäre. Ich müsste das MAXX-Packet nehmen wegen HUD und Parken Plus. Da ist dann aber auch so einiges dabei was ich überhaupt nicht haben möchte - Canton, DCC, ... - was dann noch mehr Geld kosten würde und Platz wegnimmt oder nicht benutzt wird.
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