Abgerechnet wird das dann ganz easy über ein 12 seitiges Formular im Elster Portal. Fahrten zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern können mit entsprechendem Stempel und Nachweis dann rausgerechnet werden.
Aber nur mit vorheriger Neuanmeldung bei Elster mit neuer Identifikationsnummer und neuem Schlüssel, denn es geht da ja nicht um die Einkommenssteuer.