Das wird vom KBA akzeptiert, weil es offiziell als Tagfahrlicht definiert ist.
Aber jede Zulassungsbehörde in Europa hat so ihre Eigenheiten und warum zum Beispiel das KBA die OLED-Rückleuchten bei Q6 e-tron und A6 e-tron nicht erlaubt, die Niederländer aber schon bleibt ein Rätsel.
Muss nicht Tagfahrlicht ausgehen, sobald Abblendlicht angeht? Auf Wikipedia heisst es:
ZitatAllgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.
Eine Ausnahme bilden Fahrzeuge, bei denen das Tagfahrlicht allein mit 100 Prozent Leuchtkraft leuchtet und bei Einschalten des Abblendlichts sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau dimmt, damit gilt es rechtlich als Standlicht bzw. Begrenzungsleuchte und ist auch in Kombination mit dem Abblendlicht zulässig. Mittlerweile wird diese Lösung auch zum nachträglichen Einbau angeboten. Nachgerüstete Tagfahrleuchten müssen mindestens 25 Zentimeter vom Boden und dürfen höchstens 40 Zentimeter vom Außenrand des Fahrzeugs entfernt sein. Der Abstand zwischen den Leuchten muss bei Fahrzeugen mit einer Breite von mehr als 1,30 Meter mindestens 60 Zentimeter betragen.
ich sehe auch nicht, dass die Leuchtbänder gedimmt würden. wie kann so etwas überhaupt zugelassen werden?