Meine generelle Erfahrung mit der Scheinwerfereinstellung: Wenn ihr das Gefühl habt, die Ausleuchtung ist zu kurz, holt euch eine zweite und eine dritte Meinung ein. Also eine andere Werkstatt, TÜV, DEKRA... So ein Scheinwerfereinstellgerät muss auch bedient werden können (siehe z.B. hier), das nehmen manche sicher nicht so genau. Ich hatte schon mal nach einer normalen Inspektion plötzlich ein deutlich kürzeres Abblendlicht. In der Werkstatt meinten sie, wäre alles korrekt eingestellt worden, Stand der Technik, muss so, bla bla bla. Bei einer anderen Werkstatt (nach eigener Aussage mit hochmodernem automatischem Gerät) wurde es als zu kurz erkannt und wieder ordentlich eingestellt, wie ich es die ganzen Jahre gewohnt war. Ein anderes Mal waren nach einer Inspektion sogar die Höhen unterschiedlich.
Und weil hier weiter vorne jemand andeutete, das Abblendlicht müsste 100 m weit leuchten, weil man ja sonst auf der Landstraße keine 100 km/h fahren könnte: Es ist genau anders herum. Das Abblendlicht kann nicht so weit leuchten, da würde es bei jeder kleinsten Bodenwelle blenden. Da man nach StVO immer innerhalb des sichtbaren - sprich: ausgeleuchteten - Bereichs anhalten können muss, müsste man nachts auf Lanfstraßen eigentlich langsamer fahren, wenn man nicht das Fernlicht nutzen kann. Macht nur genau niemand. Ausnahme sind Autobahnen, da darf man auch schneller fahren, solange man die Rücklichter des vorausfahrenden Fahrzeugs sehen kann.