schriftlich oder mündlich ?
Wir hatten eine schriftliche unverbindliche Zusagen für die 2 - 6 Kalenderwoche 2022 die allerdings wieder schriftlich verbindlich zurückgenommen wurde.
In meinem Vertrag steht 10/2022
schriftlich oder mündlich ?
Wir hatten eine schriftliche unverbindliche Zusagen für die 2 - 6 Kalenderwoche 2022 die allerdings wieder schriftlich verbindlich zurückgenommen wurde.
In meinem Vertrag steht 10/2022
In meinem Vertrag steht 10/2022
das glaube ich nicht weil da mit Sicherheit vorraussichtlich davor steht.
das glaube ich nicht weil da mit Sicherheit vorraussichtlich davor steht.
Wer bestellt denn ohne einen - zumindest unverbindlichen - Termin im Vertrag?
Wenn der "zurückgenommen" wurde könnte ich mir vorstellen dass das eine einseitige Vertragsänderung ist und bestimmt auch wieder die Möglichkeit zum Rücktritt eröffnet. Aber sowas (er)klärt der Rechtsbeistand...
Ein evtl. Passus:
„Aufgrund der aktuellen Liefersituation werden alle Bestellungen OHNE Liefertermin und unverbindlich vorbehaltlich einer Produktion bestätigt."
ist als allgemeine Geschäftsbedingung gem. § 308 Nr. 1 BGB unwirksam.
Also in Verzug setzten mit 2 Wochen Nachfrist, danach ist Schluss...
Edit:
Oder einfach weiter warten, auch wenn's schweeeer fällt
das glaube ich nicht weil da mit Sicherheit vorraussichtlich davor steht.
Und? Wenn es einen verbindlichen Termin gibt, sind die Fristen kurz und wenn ich mich richtig erinnere, ist eine Inverzugssetzung nicht erforderlich.
Bei einem unverbindlichen Termin gelten die hier schon reichlich diskutierten Fristen, also 6 Wochen bzw. max 4 Monate sowie die Voraussetzung, das man den Händler in Verzug setzt und eine Nachfrist einräumt.
Hallo, laut disem Link: https://www.adac.de/rund-ums-f…nkauf/halbleiter-engpass/
kann man doch 4 Monate nach ULT ohne jegliche Frist stornieren. Oder seh ich das falsch?
Der Händler muss in Verzug gesetzt werden und eine Frist zur Lieferung eingeräumt werden. Wenn diese Frist verstrichen hast, kannst du stornieren.
Der Händler muss in Verzug gesetzt werden und eine Frist zur Lieferung eingeräumt werden. Wenn diese Frist verstrichen hast, kannst du stornieren.
Adac schreibt halt was anderes
Adac schreibt halt was anderes
Ich glaube nicht, auf der Seite ist das etwas schwierig beschreiben, evtl. falsch gelesen?
Der ADAC schreibt
Unverbindlicher Liefertermin
Üblicherweise lassen sich Händler nur auf einen unverbindlichen Termin ein, denn bei einer Überschreitung eines verbindlichen Termins kommen sie sofort in Lieferverzug. Einen unverbindlicher Liefertermin darf der Händler aber nach den gängigen Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) um sechs Wochen überschreiten. Erst nach Ablauf der sechs Wochen kann man den Händler auffordern, das Fahrzeug zu liefern. Das machen Sie am besten schriftlich. Der Händler kommt mit Eingang dieser Aufforderung in Verzug.
Ist hier als Aufforderung formuliert, da man den Händler auffordert, muss man ihn hierfür eine Frist einräumen.
schau mal hier: https://www.finanztip.de/kaufrecht/lieferverzug-auto/
Familie Elektrisiert Wenn ich das richtig verstehe, ist für Dich folgendes entscheidend:
Da Dein unverbindlicher Liefertermin von 10/2022 bereits mehr als 4 Monate überschritten ist, kannst Du jetzt sofort den Lieferverzug erklären und eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. In 14 Tagen kannst Du den Vertrag stornieren.
Hierbei ist entscheidend, dass sowohl eine 6 Wochen Frist, als auch eine 4 Monatsfrist beide längst abgelaufen sind. Wenn Du aus dem Vertrag raus willst, setze doch einfach die Nachfrist, warte die 14 Tage ab und erkläre dann den Rücktritt. Wenn jetzt noch kein Lieferavis abzusehen ist, dann haben die den Wagen sehr unwahrscheinlich innerhalb der nächsten 14 Tage auf dem Hof.
Familie Elektrisiert Wenn ich das richtig verstehe, ist für Dich folgendes entscheidend:
Da Dein unverbindlicher Liefertermin von 10/2022 bereits mehr als 4 Monate überschritten ist, kannst Du jetzt sofort den Lieferverzug erklären und eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. In 14 Tagen kannst Du den Vertrag stornieren.
ok. Ich hab heute auch mal den Händler diesbezüglich angeschrieben.
Danke an alle!
Beim Leasing muss das ja dann an die Skoda Leasing gehen und nicht an den Händler, richtig?
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