vielen Dank für die Rückinfo.
Hat es denn in der zwischenzeitig jemand schon durch erfolgreich gezogen? Wer hat hier Erfahrungswerte
vielen Dank für die Rückinfo.
Hat es denn in der zwischenzeitig jemand schon durch erfolgreich gezogen? Wer hat hier Erfahrungswerte
Auch ein schönes Werkzeug, um Auskunft darüber zu erlangen, welche Daten wann von wo nach wo übermittelt wurden, gerade wenn es um die Inverzugsetzung geht.
Datenschutzerklärung !!!
Zieht man doch mal die Karte und verlangt Auskunft über die erlangten, verarbeiteten und weitergegebenen Daten über die eigene Person...
wie in dieser Form:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gem. lit. C ihrer Datenschutzerklärung (Stand November 2020) erkläre ich Ihnen gegenüber mein Verlangen Information zu erhalten, über Umfang, Zugang und Weitergabe meiner bei ihnen empfangenen, gespeicherten und weitergebenen Daten.
Erteilen Sie mir bitte folgende Informationen.
Zu meiner Fahrzeugbestellung Kommissionsnummer xxxxx, bestellt am TT.MM.JJJJ, bei Autohaus xxxxxxx GmbH & Co. KG, xxxxx, 12345 xxxxx, ist davon auszugehen, dass Daten an Sie übermittelt wurden.
- Wann wurden welche Daten seitens des Verkäufers an Sie, Skoda Auto Deutschland GmbH, übermittelt?
- Wann wurden ihrerseits Daten an Dritte, z.B. Skoda (ZC), weitergegeben?
Erklären Sie:
- Datum des Zugangs meiner Daten bei Ihnen,
- Umfang und Inhalt der Daten, die Sie erhalten haben
Erklären Sie ferner, bei einer ihrerseits vorgenommenen Übermittlung der Daten an Dritte,
- Datum des Abgangs der Daten von Ihnen zum Dritten
- Umfang und Inhalt der weitergeleiteten Daten.
- Empfänger der weitergeleiteten Daten
- Datenschutzbeauftragter des Empfängers
Die Beantwortung meiner Anfrage erbitte ich binnen Wochenfrist Kalenderwoche 23, Freitag den 09.Juni 2023, in elektronischer Form an meine Emailadresse.
............ bin gespannt ............ Email ging dann an...: datenschutz@skoda-auto.de cc...: poststelle@datenschutz.hessen.de
Alles anzeigenAuch ein schönes Werkzeug, um Auskunft darüber zu erlangen, welche Daten wann von wo nach wo übermittelt wurden, gerade wenn es um die Inverzugsetzung geht.
Datenschutzerklärung !!!
Zieht man doch mal die Karte und verlangt Auskunft über die erlangten, verarbeiteten und weitergegebenen Daten über die eigene Person...
wie in dieser Form:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gem. lit. C ihrer Datenschutzerklärung (Stand November 2020) erkläre ich Ihnen gegenüber mein Verlangen Information zu erhalten, über Umfang, Zugang und Weitergabe meiner bei ihnen empfangenen, gespeicherten und weitergebenen Daten.
Erteilen Sie mir bitte folgende Informationen.
Zu meiner Fahrzeugbestellung Kommissionsnummer xxxxx, bestellt am TT.MM.JJJJ, bei Autohaus xxxxxxx GmbH & Co. KG, xxxxx, 12345 xxxxx, ist davon auszugehen, dass Daten an Sie übermittelt wurden.
- Wann wurden welche Daten seitens des Verkäufers an Sie, Skoda Auto Deutschland GmbH, übermittelt?
- Wann wurden ihrerseits Daten an Dritte, z.B. Skoda (ZC), weitergegeben?
Erklären Sie:
- Datum des Zugangs meiner Daten bei Ihnen,
- Umfang und Inhalt der Daten, die Sie erhalten haben
Erklären Sie ferner, bei einer ihrerseits vorgenommenen Übermittlung der Daten an Dritte,
- Datum des Abgangs der Daten von Ihnen zum Dritten
- Umfang und Inhalt der weitergeleiteten Daten.
- Empfänger der weitergeleiteten Daten
- Datenschutzbeauftragter des Empfängers
Die Beantwortung meiner Anfrage erbitte ich binnen Wochenfrist Kalenderwoche 23, Freitag den 09.Juni 2023, in elektronischer Form an meine Emailadresse.
............ bin gespannt ............ Email ging dann an...: datenschutz@skoda-auto.de cc...: poststelle@datenschutz.hessen.de
Die DSGVO bezieht sich auf schutzwürdige und personenbezogene Daten. Könnte sein, dass das in diesem Fall aus mehreren Gründen nix bringt.
So mein Laien-Latein dazu als jemand, der beruflich ab und zu mit dem Thema zu tun hat.
Die DSGVO bezieht sich auf schutzwürdige und personenbezogene Daten....
Auch... Grundsätzlich hast Du ein Auskunftsrecht über alle gespeicherten Daten zu deiner und um deine Person, gewiss sind die personenbezogenen besonders sensibel aber die DSGVO stellt nicht ausschließlich nur darauf ab... Einen Versuch ist das immer wert! ... Tip des RA
Update...
Der RA des AH hat sich dann mal gemeldet, schon mit Verzug auf seine eigene Frist, die Freitag ablief.
.....
Über die Verzögerung ist hier überhaupt nicht zu diskutieren. Es ist auch
sicherlich richtig, dass Ihr Mandant ungehalten über die Verzögerung ist. Die
Verzögerung ist allerdings von meiner Mandantschaft verschuldet.
Richtig ist, dass Ihr Mandantin das in Rede stehende Fahrzeug bestellt hat
und später einmal nachkonfiguriert hat. Auch diese Nachkonfiguration führt
kann nicht zu einer entsprechenden Lieferverzögerung führen. Meine
Mandantschaft hat unverzüglich die entsprechende Bestellung bei dem
Generalimporteur in Darmstadt abgegeben.
Unsere Mandantschaft hat in der gleichen Zeit ähnliche Fahrzeuge veräußert, ich übersende
hier beispielhaft 2 Masken aus der entsprechenden Zeit, in den die gleiche Verkäuferin,
nämlich Frau xxxx, ebenfalls 2 Enyaqs verkauft hat, die auch entsprechend der angezeigten
Lieferzeit dann geliefert worden sind.
Warum sich hier die Angelegenheit verzögert, kann durch uns nicht festgestellt werden.
Nachfragen beim Generalimporteur in Darmstadt sind bisher erfolglos geblieben. Nach der
Erweiterung des Auftrages ihres Mandanten am 17.12.21 sind diese Daten und die Bestellung
am 20.12.21 an den Genralimporteur übertragen worden und damit die Bestellung ausgelöst.
Die beiden anderen Fahrzeuge sind im November ´21 bestellt und im August ´22 bzw. im
Dezember ´21 und im April ´23 ausgeliefert worden. Meine Mandantschaft hatte auch bereits
angefragt, ob eine Umstieg auf ein schneller lieferbares Modell gewünscht ist. Der
Geschäftsführer meiner Mandantschaft steht hier gerne zu einem Gespräch zur Verfügung.
Insofern gehe ich davon aus, dass die 5 %ige Begrenzung des Verzugsschadens im
vorliegenden Fall greift, diese würde im Hinblick auf den Kaufpreis 2.192,50 €, gerundet
3.000,00 € betragen.
Meine Mandantschaft wäre bereit, diesen Geldbetrag kurzfristig zur Verfügung zu stellen,
wenn damit die Angelegenheit erledigt ist. Gleichzeitig meine Mandantschaft bereit, aus dem
in Rede stehenden Verzugsbetrag die Anwaltskosten zu tragen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
....
Traurig... Es stimmt nicht ein auf unseren Kaufvertrag bezogenes Datum, von der Qualität des Schreibens möchte ich hat nicht erst sprechen...
....
Ein Minimum wurde ja bereits eingestanden, nun versuchen wir noch die 5% zu kippen oder den Aufwand des RA neben die 5% zu stellen und das ganze nicht unbegrenzt sondern bis zu einer Lieferung spätestens im September, sonst wäre es ja ein Persil-Schein.
....
Es gibt ein OLG Urteil, wo die 5% Begrenzung für leichte Fahrlässigkeit nicht gegeben ist, wenn seitens des Verkäufers nicht dargelegt werden kann, was entlang der Lieferkette tatsächlich zum Verzug geführt hat.
....
Ein wenig spannend bleibt es also noch ....
Ich berichte weiter, aber das Interesse des AH bzgl. einer Erledigung dürfte nun geweckt sein...
So.... Nächstes Update
Das AH behauptete zunächst, dass das ja eine generelle Störung in der Lieferkette wäre. Nun wird gesagt, man könne es sich auch nicht erklären, alle anderen Autos aus der Zeit wären schließlich ausgeliefert.
... Da fällt wohl die generelle Störung plötzlich weg ...
5 %SE nach AGB wollte man sofort tragen
Nun diskutieren wir den Aufwand des RA, den ich neben dem SE sehe.
Frist bis nächste Woche und unter Berücksichtigung, dass das Fahrzeug bis zum Zeitpunkt X geliefert werden muss und danach weiterer SE geltend gemacht wird.
Ich glaube, wenn sie mal stattfindet, wird die Übergabe auch sehr frostig werden... Eigentlich schade aber der Spezialist an GF wollte einfach nicht hören/verstehen, dass das ein ernstes Thema wird, sonst hätte er schon im Oktober 22 auf meine Mitteilungen reagieren können.
Es gibt also immer noch Menschen die es mit der Vogel-Strauß-Taktik versuchen
Mal sehen... Ich berichte
Vielleicht solltest Du noch ein paar Abkürzungen einbauen, dann wird dein Text noch unleserlicher.
Vielleicht solltest Du noch ein paar Abkürzungen einbauen, dann wird dein Text noch unleserlicher.
Sorry... Wer in der Tiefe des Streites angekommen ist, der vergisst leider mal die Abkürzungen alle noch zu schreiben.
SE = Schadensersatz
RA = Rechtsanwalt
GF = Geschäftsführer/Geschäftsführung
AH = Autohaus
SV = Sachverhalt
AGB = allgemeine Geschäftsbedingungen
OLG = Oberlandesgericht
Hallo Leute was würdet ihr machen?
Enyaq bestellt 01/22 Geschäftsleasing
bei der Bestellung, unverbindliche Liefertermin 11/22
aktuelle Produktionsdatum kw33
unter Verzug Gesetz und am 06.06.23 abgelaufen, also könnte ich sofort raus und alles Stornieren
Enyaq wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht vor 31.08 zugelassen, bedeutet keinen BAFA Anspruch.
Händler hat vorgeschlagen 1500€ Ausgleich von Skoda zur nehmen.
Anwalt meint wir könnte auf Schadenersatz verklagen wenn es nach 01.09 zugelassen wird, ob wir gewinnen kann keiner sagen.
Alternative habe ich leider keiner, außer vielleicht ein Model Y ;((;(
Was würdet ihr empfehlen?
hat jemand schon mal Skoda verklagt und gewonnen?
Ich hab beide, Enyaq und Model Y. Beide haben ihre Vor- Nachteile.
Software beim MY ist top. Beschleunigung ist top. Verbrauch ist top. Ladeplanung ist exzellent und im Moment auch relativ Preiswert. Kurze Lieferzeiten und bis 30.06. gute Finanzierungskonditionen.
Negativ ist der Hammergrosse Wendekreis, dagegen kann man mit einem Enyaq fast wie ein Panzer auf der Stelle wenden.
TA, pACC, Verkehrszeichenerkennung sind beim Enyaq wesentlich besser und lassen sich entspannter fahren.
Ich fahre mit beiden Autos gern, weiß dann aber immer was ich vermisse.
Fildal , jetzt wo ich das gerade schreibe, stelle ich fest das dir das überhaupt nicht hilft. Aber ich wollte es mal gesagt haben. 😂😂
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