Meine AB kam vom Autohaus.
Dies würde ja bedeuten, dass ihr formell noch gar keinen Kaufvertrag habt.
Meine AB kam vom Autohaus.
Dies würde ja bedeuten, dass ihr formell noch gar keinen Kaufvertrag habt.
Meine AB kam vom Autohaus.
Dies würde ja bedeuten, dass ihr formell noch gar keinen Kaufvertrag habt.
Ebenso. Kenne ich auch nur so.
Wer von euch hat denn alles eine Auftragsbestätigung bekommen? Wann und von wem kam die denn? Vom ? oder direkt von Skoda?
Ich hab seit meiner Bestellung Anfang März außer der Kopie der verbindlichen Bestellung keine weiteren Unterlagen/Infos erhalten.
Kopie der Bestellung und eine knappe Auftragsbestätigung, dass Skoda an meinen Händler liefert. Habe ich beides zusammen erhalten.
Ich habe 2 Tage nach der verbindlichen Bestellung am 25.11.2020 vom Skoda-Händler eine original unterschriebene Auftragsbestätigung mit den üblichen Vertragsbedingungen erhalten. Dadurch ist der Kaufvertrag rechtsgültig geschlossen (wie es im Handelsrecht heißt "zwei übereinstimmende Willenserklärungen").
Die Frist für die AB beträgt 3 Wochen. Ist die AB binnen der Frist nicht gestellt, kann der Käufer vom Kauf zurücktreten.
07.05.2021 - **.**.2021 - winterborn - IV60 Sportline - ULT 01/2022
Mal eine Frage: Wie ist das dann mit der BAFA Förderung? Die ist ja an die Erstzulassung gebunden und die 6.000 gibt's ja nur in 2021.
... ist bis 2025 verlängert und gibts solange bis der Topf leer ist.
Mal eine Frage: Wie ist das dann mit der BAFA Förderung? Die ist ja an die Erstzulassung gebunden und die 6.000 gibt's ja nur in 2021.
... ist bis 2025 verlängert und gibts solange bis der Topf leer ist.
Hhmm..., Verlängerung aber nur für die "Kaufprämie/Umweltbonus"(?).
Die zusätzliche "Innovationsprämie" bleibt bis 31.12.2021 befristet, so wie ich die
Seite der Bundesregierung interpretiere.
Textauszug aus
https://www.bundesregierung.de…ektroautos-erhoeht-369482
Wer beabsichtigt, auf Elektromobilität umzusteigen, kann sich - zusätzlich zum Umweltbonus - freuen über einen höheren staatlichen Zuschuss beim Kauf eines Elektrofahrzeugs. Die "Innovationsprämie" gilt seit dem 8. Juli 2020 und ist befristet bis zum 31. Dezember 2021.
Die Frage ist (für mich) nur, ob die Begriffe da nicht möglicherweise etwas "durcheinander gewürfelt" werden, bzw. ob da nur mehrere Synonyme für Ein und Dasselbe benutzt werden.
Wer kann das aufhellen? Vielen Dank.
Die Innoprämie ist aktuell befristet bis 31.12.2021 - ob und wann verlängert wird steht aktuell noch nicht fest.
Also, schaut euch die Informationen auf der Seite des BAFAs an, da ist das ganz eindeutig geschrieben. Verlängert bis 2025 (auch die erhöhte Prämie). Hier der Text:
https://www.bafa.de/SharedDocs…g_innovationspraemie.html
Hier nochmal der wichtigste Satz aus dem Text:
Somit können die aktuell geltenden erhöhten Förderprämien für Elektrofahrzeuge über das Jahr 2021 hinaus beim BAFA beantragt werden.
Ist das jetzt deutlich?
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