Leasing Rückgabe Schutz

  • Bitte informiere Dich vorher, bevor du so etwas schreibst, das ist nämlich falsch.


    Leasing beruht juristisch Korrekt auf Miete und nicht auf Leihe.


    Denn Leihe ist endgeldlos.

    Da ist man am Ende das Geld los.


    Entgelt heisst das korrekt…kommt von entgelten


    Klugscheißmodus aus ;) ;)

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  • Abhängigkeiten entstehen meist nicht durch Schmiergeld. Beiträge dazu auch gelesen?


    Es geht auch nicht um die Delle mehr, sondern um die 1000 EUR für einen etwas tiefer verkratzten Stoßfänger („das muss neu“), den man mit Smartrepair für 150 reparieren kann. Oder die Felge, die man polieren kann, statt neu zu kaufen. Die Einkaufswagen-Macke in der Tür, die zwar wertmindernd berechnet wird, aber einfach drin bleibt. Ebenso die vermeintlich „sandgestrahlte Frontscheibe“, mit der das Auto dann später weiterverkauft wird, weil es dann plötzlich nur noch 2 winzige Steinschläge außerhalb des HU-relevanten Sichtbereiches sind. Oder der nicht mehr reparable Lack wegen „eingebranntem Vogeldreck“, der dann nach der Politur aussieht, wie neu.

    Oftmals werden diese Reparaturen dann so billig wie möglich erledigt, und der Leasing-Rückgeber muss die teuren Kosten aus dem Gutachten tragen. Einen Instandsetzungsnachweis bekommt der nämlich nicht. Und prüfen kann er es auch nicht, ob die Instandsetzungen so erfolgen, wie sie berechnet werden.

    Ja, aber genau die Möglichkeit hast du doch als Leasingnehmer, die Schäden vorab per Smartrepair, etc. machen zu lassen. Wer das verschläft hat eben pech. Ist doch verständlich dass der Leasinggeber den Schaden an seinem Fahrzeug bestmöglichst bezahlt/repariert haben möchte. Du willst ja bei einem Schaden auch nicht dass die gegnerische Versicherung dir einfach die billigste Smart Repair andreht, sondern den Schaden bestmöglichst behoben haben.

    Und ob das Fahrzeug dann tatsächlich repariert wird oder nicht, dass ist ebenfalls die Entscheidung des Leasinggebers. So läuft nunmal das Geschäft. Wenn sich jmd findet, der das Fzg mit den Schäden nimmt, dann werden die logischerweise nicht behoben.

    Ich versteh die Jammerei nicht.

    Ich hab tagtäglich mit Leasingrückgaben zu tun. Und klar gibt es da auch mal Gutachten bei dem man nochmal über den ein oder anderen aufgeschriebenen Punkt sprechen muss. Probleme hatte ich dabei noch nie.

  • Da ist man am Ende das Geld los.


    Entgelt heisst das korrekt…kommt von entgelten


    Klugscheißmodus aus ;) ;)

    Sorry, hast recht, habe ich übersehen

  • … Du willst ja bei einem Schaden auch nicht dass die gegnerische Versicherung dir einfach die billigste Smart Repair andreht, sondern den Schaden bestmöglichst behoben haben.

    Das sehe ich anders. Eine zeitwertgerechte Reparatur reicht mir aus. Und wenn das eben die SmartRepair ist, dann ist es gut. Ich denke da auch an den Materialverbrauch und die Kosten. (Heute sagt man ja so schön Ressourcenschonung.)

    Und ob das Fahrzeug dann tatsächlich repariert wird oder nicht, dass ist ebenfalls die Entscheidung des Leasinggebers. So läuft nunmal das Geschäft. Wenn sich jmd findet, der das Fzg mit den Schäden nimmt, dann werden die logischerweise nicht behoben.

    Wenn der Leasinggeber die in Abzug gebrachten Reparaturen NICHT macht, dann ist das zumindest Betrug. Er kassiert für eine Leistung, die er nicht erbringt.

    So läuft nunmal das Geschäft bedeutet, dass Du diese Praxis akzeptierst. Und damit

    Ich versteh die Jammerei nicht.

    Ich hab tagtäglich mit Leasingrückgaben zu tun. Und klar gibt es da auch mal Gutachten bei dem man nochmal über den ein oder anderen aufgeschriebenen Punkt sprechen muss. Probleme hatte ich dabei noch nie.

    irgendwie Teil dieses Systems bist.


    Zahlen muss das dann oftmals die Allgemeinheit, weil größere Schäden über die Kasko abgerechnet (Scheiben Teilkasko), dann aber nicht repariert werden. Und eine Frontscheibe beim 5-er BMW kostete meine Teilkasko nach einem heftigen Steinschlag ca. 2600 EUR, das sind heute Summen, da kann man nicht einfach sagen, so ist das nunmal…..

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  • Wenn der Leasinggeber die in Abzug gebrachten Reparaturen NICHT macht, dann ist das zumindest Betrug. Er kassiert für eine Leistung, die er nicht erbringt.

    Aber das ist doch Quatsch. Wenn mir einer ins Auto fährt, kann ich doch auch entscheiden ob ich den Schaden reparieren lasse, oder mir das Geld einstecke.


    Und diese freie Entscheidung hat doch der Leasinggeber auch. Der Schaden ist ja nunmal vorhanden. Verkauft er das Fahrzeug weiter, wird er einen geringeren Verkaufspreis erreichen als bei einem Fahrzeug ohne Schaden.

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  • Bei ALD gibt es einen Katalog, was akzeptiert wird und was nicht. https://www.aldautomotive.de/P…ertung-lang_20-07_web.pdf


    Ich hatte im Mai ein Firmenleasing-Fahrzeug bei ALD zurückgegeben. Anschlußgeschäft gab es nicht, weil meine Tochter, die den Ford Puma gefahren hatte, meinen Hyundai Tucson PHEV übernommen hat.


    Der Wagen war vorher beim Aufbereiter, danach waren noch zwei, drei kleine Kratzer in der Frontschürze.


    Diese wurden aber nicht beanstandet. Der Gutachter hatte noch eine kleine Delle in der Fahrertür gefunden, die mir entgangen war. Hierfür wurde aber auch nichts berechnet.


    Letztendlich haben wir sogar noch ein paar Euros zurückbekommen, weil wir den Wagen wegen der Feiertagskonstellation ein paar Tage zur früh abgegeben hatten.


    Von Abgabe beim Händler bis zur Abmeldung hat es aber auch rund 2 Wochen gedauert.

  • SAXI

    Es ist trotzdem Betrug an der Allgemeinheit. Auch wenn das Versicherungsrecht dies möglich macht. Da wird Geld für Leistungen kassiert, die nicht erbracht werden.


    Und eben das Beispiel mit dem Stoßfänger, der neu gemacht werden „muss“, dann wird aber nur drübergeduscht, dass es nicht auffällt, Dem Käufer wird dann maximal etwas von einem kaum sichtbaren Kratzer erzählt. Das soll in Ordnung sein?


    Ich habe da eine andere Einstellung dazu. Ich gehe ehrlich mit den Vertragspartnern um, und verlange das dann auch von diesen.

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  • Was macht ihr denn für ein Wind um die Sache? Ob ich ein Auto irgendwann verkaufe oder an den Leasinggeber zurück gebe.


    Bei beiden Varianten habe ich das Heft des Handelns selber in der Hand.... vor dem Inserat oder der Rückgabe zum Aufbereiter im Fall der Fälle zum Lackierer...das kostet nicht die Welt und der Ärger ist ungleich geringer.

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  • Nicht immer. Mein Bruder hatte kürzlich mit seinem Dienstwagen einen selbstverschuldeten Parkschaden, Frontschürze und Koftlügel vorne rechts.


    Kotflügel muß neu. Die Fronstschürze hätte ich bei einem eigenen Fahrzeug instandsetzen und komplett neu lackieren lassen. Da hätte man dann auch nichts mehr gesehen. Beim Leasingfahrzeug kommt die neu.


    Wobei es unterm Strich auch wieder egal ist, weil der Schaden über die Vollkasko abgewickelt wird und da keine Hochstufung erfolgt. Und die Selbstbeteiligung wäre auch bei kostengünstigerer Reparatur deutlich überschritten gewesen.

  • Die Fronstschürze hätte ich bei einem eigenen Fahrzeug instandsetzen und komplett neu lackieren lassen. Da hätte man dann auch nichts mehr gesehen. Beim Leasingfahrzeug kommt die neu.

    Wer sagt oder schreibt denn, dass das so gemacht werden muss?

    Reparaturen müssen Fachgerecht durchgeführt werden. Neuteilverwendung und Komplettlackierung ist nirgendwo definiert.


    Hatte mal ein kleines Loch im Sitz selbst verursacht (Schraubenzieher in der hinteren Hosentasche.)

    Smartrepair und fertig. Bei Rückgabe keine Beanstandung.

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    (Alarmanlage um die Versicherungsbeiträge des Firmenfahrzeugpools gering zu halten)

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