Frage: Der angezeigte Ladezustand bezieht sich auf die Brutto- oder Nettokapazität?
Auf die Nettokapazität. Der Kunde nutzt die Nettokapazität in der Angabe 0 bis 100%. Die Reserve ist für ihn nicht zugänglich.
Frage: Der angezeigte Ladezustand bezieht sich auf die Brutto- oder Nettokapazität?
Auf die Nettokapazität. Der Kunde nutzt die Nettokapazität in der Angabe 0 bis 100%. Die Reserve ist für ihn nicht zugänglich.
Der Enyaq (80) hat jetzt bei 88% Ladung ein Reichweite von 421km, Langzeitverbrauch 17,4 kWh/100km, Verbrauch seit Laden 14,1 kWh/100km.
Vor der Reparatur hatte das Fahrzeug bei 81% Ladung eine Reichweite von 434km. Verbrauchsdaten bis zu diesem Zeitpunkt liegen mir leider nicht vor.
Warum schreibe ich das? Ich bin mir halt nicht sicher, ob sich durch die Reparatur bzw. Tausch eines Batteriemoduls die Batteriekapazität eventuell reduziert hat.
Da würde ich mir jetzt keine Gedanken machen. Die neuen Werte beziehen sich auf die Fahrbedingungen nach dem Tausch der HV. Die Durchschnittswerte werden sich in der nächsten Zeit ständig ändern weil weitere Daten in die Berechnung einfließen.
Mit der neuen HV-Batterie dürfte alles ok sein.
Vor der Reparatur hatte das Fahrzeug bei 81% Ladung eine Reichweite von 434km. Verbrauchsdaten bis zu diesem Zeitpunkt liegen mir leider nicht vor.
Warum schreibe ich das? Ich bin mir halt nicht sicher, ob sich durch die Reparatur bzw. Tausch eines Batteriemoduls die Batteriekapazität eventuell reduziert hat.
Hier sollte Folgendes bedacht werden: Die Reichweite wird dynamisch anhand der letzten Fahrten bzw. Verbräuche berechnet, d.h. je nachdem wie Du in den nächsten Wochen fährst wird sich die Reichweite beim gleichen SoC immer wieder mal ändern.
Schade, das es so abläuft, ich wünsche dir viel Erfolg und mehr Glück mit dem nächsten Auto.
Danke euch allen.
Ich überlege halt nun, wie ich es gestalte.
Über den Händler komme ich nicht weiter, da wird nur noch mehr Zeit geschindet. Skoda nimmt sich raus, da ja der Händler Vertragspartner ist.
Der Weg über den Anwalt ist normalerweise nicht meine Art und dauert wieder elend lange.
Ich tendiere im Moment dazu, ihn unmittelbar nach der Förderungssperrfrist zu verkaufen. Dann werde ich zwar richtig Geld verbrennen, aber bin den Dauerfrust wenigstens los.
Sind noch rund zwei Monate. Kilometer (aktuell 2300, davon 800 Probefahrten und Fahrten zur Werkstatt) kommen keine mehr dazu, da ich mich nicht mehr ärgern will.
Ich hätte ja wenigstens gedacht, dass sie dir gleichwertigen Ersatz anbieten und deinen einbehalten als was auch immer.
Alles anzeigenDanke euch allen.
Ich überlege halt nun, wie ich es gestalte.
Über den Händler komme ich nicht weiter, da wird nur noch mehr Zeit geschindet. Skoda nimmt sich raus, da ja der Händler Vertragspartner ist.
Der Weg über den Anwalt ist normalerweise nicht meine Art und dauert wieder elend lange.
Ich tendiere im Moment dazu, ihn unmittelbar nach der Förderungssperrfrist zu verkaufen. Dann werde ich zwar richtig Geld verbrennen, aber bin den Dauerfrust wenigstens los.
Sind noch rund zwei Monate. Kilometer (aktuell 2300, davon 800 Probefahrten und Fahrten zur Werkstatt) kommen keine mehr dazu, da ich mich nicht mehr ärgern will.
Ich kann dich gut verstehen aber ich würde jetzt keinesfalls aufgeben. Einen Anwalt zu beauftragen halte ich für den besseren Weg. Händler und Hersteller dürfen nicht so einfach aus der Sache rauskommen. Und wenn die Post vom Anwalt bekommen, dann wissen die, dass es für sie teuer werden kann und knicken vielleicht ein bevor es zu einer Klage kommt?
Es gibt Anwaltskanzleien die auf Fälle wie deinen spezialisiert sind. Du solltest dich von denen erst mal beraten lassen. Das Erstgespräch wird oft kostenlos angeboten.
Dann werde ich zwar richtig Geld verbrennen, aber bin den Dauerfrust wenigstens los.
Aber dann hat ein anderer privater Käufer ihn dann an der Backe.
Der hat dann leider keine Handhabe mehr gegen den Händler, weil die Beweislastumkehr der Gewährleistung greift.
Wäre ich privater Käufer, der so eine Karre angedreht bekommt, ich würde alle Register ziehen, um mir mein Geld von Verkäufer wieder zu holen.
Und da das Auto ja eine Service-Historie hat, kann man das ja auch alles schön nachvollziehen.
Und wenn der Käufer dann nach langem Rechtstreit auch noch Recht bekommt, hast du wieder den Enyaq auf dem Hof stehen, musst evtl. sogar Schadenersatz leisten und kannst dann auch nichts mehr gegen den Händler ausrichten.
Ich würde den Weg gegen den Händler gehen, ihm eine Frist zur gütlichen Einigung geben und danach ab zum Anwalt.
Vielleicht kannst du dich auch mal an eine Schlichtungsstelle wenden, das wirkt auch oft Wunder!
Alles anzeigenDanke euch allen.
Ich überlege halt nun, wie ich es gestalte.
Über den Händler komme ich nicht weiter, da wird nur noch mehr Zeit geschindet. Skoda nimmt sich raus, da ja der Händler Vertragspartner ist.
Der Weg über den Anwalt ist normalerweise nicht meine Art und dauert wieder elend lange.
Ich tendiere im Moment dazu, ihn unmittelbar nach der Förderungssperrfrist zu verkaufen. Dann werde ich zwar richtig Geld verbrennen, aber bin den Dauerfrust wenigstens los.
Sind noch rund zwei Monate. Kilometer (aktuell 2300, davon 800 Probefahrten und Fahrten zur Werkstatt) kommen keine mehr dazu, da ich mich nicht mehr ärgern will.
Ich habe in der VW Kundenbetreuung gearbeitet (lange her) und kann dir nur raten: Schalte einen Anwalt ein - das ist für dich der sicherste Weg und nicht verkaufen - so wie du es jetzt vorhast - dann hat der nächste die Probleme.
Empfindlich hat damals VW immer reagiert, wenn man seine Geschichte über Facebook publik gemacht hat. Ich weiß nicht, ob das heute noch genau so ist - aber ein Versuch ist es wert. Seinerzeit rutschte man dann auch mal in den VIP-Kundenbereich, wo sich dann schnellstens gekümmert wurde.
Ich drücke die Daumen für die Wandlung, die in meinen Augen nach deiner Historie durchaus gerechtfertigt ist.
Alles anzeigenAber dann hat ein anderer privater Käufer ihn dann an der Backe.
Der hat dann leider keine Handhabe mehr gegen den Händler, weil die Beweislastumkehr der Gewährleistung greift.
Wäre ich privater Käufer, der so eine Karre angedreht bekommt, ich würde alle Register ziehen, um mir mein Geld von Verkäufer wieder zu holen.
Und da das Auto ja eine Service-Historie hat, kann man das ja auch alles schön nachvollziehen.
Und wenn der Käufer dann nach langem Rechtstreit auch noch Recht bekommt, hast du wieder den Enyaq auf dem Hof stehen, musst evtl. sogar Schadenersatz leisten und kannst dann auch nichts mehr gegen den Händler ausrichten.
Ich würde den Weg gegen den Händler gehen, ihm eine Frist zur gütlichen Einigung geben und danach ab zum Anwalt.
Vielleicht kannst du dich auch mal an eine Schlichtungsstelle wenden, das wirkt auch oft Wunder!
Um ein Missverständnis vorzubeugen, ich werde niemanden etwas „andrehen“.
Der besagte Verkauf wird via Händler gehen, von dem ich mein nächstes Auto kaufen werde.
Anwälte sind nicht meine Welt, da ich deren Stundenlöhne vs. Leistung noch nie verstanden habe und unterstützen werde.
Aber wie geschrieben, ich überlege noch.
Anwälte sind nicht meine Welt, da ich deren Stundenlöhne vs. Leistung noch nie verstanden habe und unterstützen werde.
Aber wie geschrieben, ich überlege noch.
Wozu gibt es Rechtsschutzversicherungen? In Deinem Fall würden die voll zahlen. Ich würde auf jeden Fall einen kompetenten Anwalt zu Rate ziehen. Der nimmt Dir viel Stress und Ärger von der Seele.
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