Gewährleistung betrifft doch den Händler, bei dem ich gekauft habe oder ist es egal zu welcher Vertragswerkstatt man mit so einer Mängelanzeige geht?
Gewährleistungspflichtig ist zunächst einmal derjenige, der als Vertragspartner im Kaufvertrag steht. Das kann der Händler sein, aber auch direkt Skoda. Ich weiß z.B., dass bei mir (Leasing) die Skoda Leasing als Vertragspartner eingetragen ist, das Autohaus, bei dem das Auto bestellt wurde, als vermittelnder Betrieb aufgeführt ist und als verkaufender Betrieb die Volkswagen AG in Wolfsburg. Daher kann ich zu jeder Skoda-Werkstatt fahren und diese rechnet dann mit dem Vertragspartner (Skoda Leasing) ab. Als ich damals in Dillenburg beim Vertragshändler einen neuen Golf gekauft habe und dann damit nach Offenburg gezogen bin, war die Abwicklung im hiesigen Autohaus auch kein Problem.
Ich gehe also davon aus, dass es vergleichbare Regelungen auch für Privat-Leaser oder -Käufer gibt. Von VW habe ich noch nie gehört, dass die Neuwagenkunden abgewiesen und zum Händler geschickt haben, bei dem das Auto mal gekauft wurde. Einem Bekannten von mir ist das allerdings vor 20 Jahren mit einem Kia oder Hyundai passiert. Auto in Frankfurt gekauft, ist mit einem Gewährleistungsschaden zum örtlichen Autohaus in Dillenburg gefahren und wurde dort kalt lächelnd vom Hof gewiesen und zum Händler nach Frankfurt geschickt.
Bei einem Gebrauchtwagen, sieht es allerdings anders aus. Da muss der Händler ja ebenfalls Gewährleistung geben, die kann er dann nicht an den Hersteller weiterreichen. Da muss der Kunde tatsächlich zu dem Händler, bei dem er das Auto gekauft hat bzw. der im Kaufvertrag steht.