Alles anzeigenBei der Garantie ist es das.
Bei der Gewährleistung nicht. Da stellst du das Auto zu deinem verkaufenden Händler, schilderst das Mangelsymptom (Fliegen im Licht, Kessel geht nicht auf) setzt eine angemessene Frist zur Nacherfüllung und dann ist der Händler am Zug. Wenn der Fehler dann nicht behoben ist und sich bei dir wiederholt, das selbe Spiel nochmal.
Wenn du danach den Rücktritt erklärst und es vor Gericht geht, muss dein Händler dir nachweisen, dass alles mangelfrei war, d.h. die von dir gerügten Mangelsymptome nicht bestehen.
Und: auch wenn ein sporadisch nicht funktionierendes Kessy alleine nicht einen Rücktritt rechtfertigt, sieht es bei einer Vielzahl kleinerer Mängel gleich anders aus.
Dies nur als Vorbereitung für das Gespräch mit deinem Rechtsanwalt.
Letztlich ist es mal wieder wie beim Dieselskandal, die Händler müssen den Murks des Herstellers ausbaden, aber lieber die, als der Kunde.
Unser Eny läuft bis jetzt bis auf das hin und wieder sich gelb und blau verfärben Fahrerdisplay und einmal Sicherung 19 ziehen müssen bisher einwandfrei. Du hast also wohl wirklich ein Montagsauto erwischt. Aber dafür gibt es wie gesagt Lösungen. Kein Grund, der E Mobilität den Rücken zu kehren, auch wenn ich den Ärger voll verstehe.
Liebe Grüße,
Thomas
Vorsicht bei der Gewährleistung: Die Gewähr bezieht sich immer auf den Zustand des Gegenstandes zum den Zeitpunkt der Auslieferung. Nach 6 Monaten gibt es hier eine Beweislastumkehr! Also für alles, was man nach 6 Monaten das erste mal meldet, liegt die Beweislast, dass es den Mangel schon bei Auslieferung gab, bei einem selbst. Daher ist eine Garantie so wichtig, dort gibt es dieses Theater nicht, sie garantiert einen einwandfreien Zustand für die zugesicherte Zeit.
LittlePhatty : Da Du (evtl. versehentlich) beides in einen Topf geworfen hast: Garantie gibt der Hersteller, Gewähr der Händler. Wurde hier glaube ich auch irgendwo schon mal erwähnt.