Der ist seitens der Werkstatt äußerst gering. Es gibt einfach keinen Anspruch auf Ersatzmobilität durch den Garantiegeber.
Auch wenn sich das Ganze noch in der Gewährleistung befindet, ist der Hersteller oder der Händler nach dem ersten Jahr nicht dazu verpflichtet.
Dafür gibt es ja die Mobilitätsgarantie, die wiederum nur greift, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.
Nun ja, es macht Ihnen ja dennoch Arbeit mir so etwas anbieten zu wollen 😉. Aber mal Spaß beiseite, bislang hatte ich das Glück kostenlos Ersatzmobilität zu erhalten als tatsächlich Teile defekte waren und ausgetauscht werden mussten.
Mal schauen wie es jetzt wird.