den Aufwand zur Beschaffung der Ersatzmobilität
Der ist seitens der Werkstatt äußerst gering. Es gibt einfach keinen Anspruch auf Ersatzmobilität durch den Garantiegeber.
Auch wenn sich das Ganze noch in der Gewährleistung befindet, ist der Hersteller oder der Händler nach dem ersten Jahr nicht dazu verpflichtet.
Dafür gibt es ja die Mobilitätsgarantie, die wiederum nur greift, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.