Das Ist sehr wohl korrekt, seit der Schuldrechtsreform von 2002 ist die Wandelung ersetzt worden durch den Rücktritt. Man kann alternativ auch von Rückabwicklung sprechen, aber juristisch gibt es die Wandelung nach §462 BGB in der neuen Fassung nicht mehr.
An dessen Stelle ist der Rückteitt mit den § 323 und §§ 346 ff. BGB getreten.
Ja, juristisch mag es korrekt formuliert sein. Aber Wandlung verstehen sie auch recht gut