Was folgt daraus: immer abschleppen lassen
Der daraus logische und sicher nicht falsche Rückschluss.
Aber mal ehrlich, wer lässt sein Auto denn auf den Haken nehmen, weil die Klimaanlage nach einigen Kilometern nicht mehr kühlt?
Allenfalls die Warnung vor dem "nicht richtig funktionierenden Elektrosystem" könnte eine solche Überlegung rechtfertigen.
Aber die Empfehlung in der Warnung "Bitte Werkstatt aufsuchen" impliziert ja quasi die Aufforderung, selbst hinzufahren. Also auch nicht unbedingt förderlich, einen Tieflader zu bestellen.
Einzig das hier im Forum Gelernte über Skoda und seine Betrachtungsweise von "Kundenbindung", bzw. "Kundenzufriedenheit", neben den richtigen Fahrverweigerungen des Autos natürlich, sollte dann Motivation sein, einmal mehr über das Abschleppen nachzudenken, auch wenn es faktisch unsinnig erscheint.
hab mir schon überlegt die Höhe des Betrags für den Mietwagen an der Leasingrate (gewerbliches Leasing) einzubehalten.
Na ja, strafbar nun nicht, dazu bedürfte es denn schon einer rechtswidrigen Zueignungsabsicht im Sinne einer Unterschlagung oder eine Betrugsabsicht, aber dennoch sind das zwei völlig verschiedene Schuhe.
Wenn Du Zahlungen einbehältst, so ist das bestenfalls zivilrechtlich seitens der Leasinggesellschaft einzufordern - mit entsprechenden Zuschlägen wohlgemerkt.
Und dass der Leasinggeber so rein gar nichts mit Schäden oder Unzulänglichkeiten am Auto zu tun hat, weißt Du ja selbst.