und wie sähe das in meinem Fall aus:
Der Wärmetauscher der Klimaanlage wurde auf Garantie getauscht, weil das Kühlmittel immer weniger wurde.
Welche Möglichkeit (zur Erinnerung: ich habe im Haus keine Fachjuristen inkl. KFz-Gutachter) hätte ich denn real, außer der Bitte um Kulanz, wenn der Wärmetauscher z.b. weniger als 2 Jahre nach dessen Austausch, außerhalb der Garantiezeit des Fz, wieder undicht wird?
Nein. Weder Gewährleistungsansprüche noch Kulanzansprüche.