Du musst ja nur nachfragen, was denn an dem neu eingebauten Teil im Gegensatz zum alten Teil geändert wurde. Wenn die Antwort "nix" lautet, ist es ja klar...
und wenn der Händler sagt:
"weiß ich nicht"
Was dann?
Die Werkstatt stellt ja nur einen Fehler fest und bekommt dann die Erlaubnis ein Ersatzteil ein zu bauen.
Die Werkstatt muss (kann) dir keine Antwort auf die Frage geben, ob es inzwischen eine Änderung an dem Teil gegeben hat.
Ist ja nur die Werkstatt....
Gibt genug Teile, die schlichtweg einen individuellen Fehler haben und daher die Reparatur mit einem neuen, aber unverändertem Teil völlig ok ist.
Der Wärmetauscher meines Enyaq, zwischen Kälte- und Kühlmittelkreislauf war undicht.
Der wurde getauscht.
Fragen dazu (inkl. ob es eine Änderung gegeben hat) konnte mir meine Werkstatt nicht beantworten.
(Selbst wenn: Was hätte ich von einer mündlichen Antwort ohne Zeugen?)
Die hat das Ding nach 3 Wochen (inkl. zwischenzeitlicher HV-Arbeiten in einer anderen Werkstatt) gem. Reparaturanleitung gewechselt und das wars.
Was sollte ein Anwalt jetzt bewirken?
Was wäre, wenn der, wenn man einiges an Geld in den versenkt, die Auskunft des Werks bekäme, dass es sich beim Ersatzteil um eine unveränderte Version des Wärmetauschers handelt und dieses Teil normal nicht auffällig ist?
Der Fehler ist ca aufgetreten, als das Auto knapp 1 Jahr alt war.
Was wäre denn, wenn der Fehler nach weiteren 2 Jahren (also normalerweise 1 Jahr außerhalb der Garantie und Gewährleistung) wieder auftritt?
Wer würde sich als Normalfahrer einen teuren Gutachterstreit, der klären müsste, ob es sich um einen Serien- oder einen individuellen Fehler handelt, leisten (wollen/können).
Ich habe i.d.R. keine spezialisierten Anwälte im Haus.....