Alles anzeigenWenn der Mangel innerhalb der Garantiezeit behoben wurde und du einen (erneuten) Mangel erst wieder nach der Garantiezeit meldest, hast du nach meiner geringen persönlichen Erfahrung, Pech gehabt.
Wenn die Reparatur innerhalb der Garantiezeit mit einem mangelhaften Teil erfolgt ist, ist der Fehler ja umgehend wieder vorhanden.
Das ist etwas völlig anderes, denn dann wurde die Reparatur nicht korrekt durchgeführt.
Wenn das StG für die LWR innerhalb der Garantiezeit ausgetauscht wurde und der Mangel bis Ende der Garantiezeit, nicht mehr auftrat (oder nicht mehr gemeldet wurde), hat man nach der Garantiezeit sehr wahrscheinlich Pech.
Dann müsste der Fz-Besitzer nachweisen, dass innerhalb der Garantiezeit ein fehlerhaftes Teil eingebaut wurde. Viel Spaß...
Unter Umständen vielleicht doch. Z.B. hier
Sachmängelhaftung bei einem PKW nach Ablauf der Garantie
Ältere Urteile
Hier https://dejure.org/dienste/lex/BGB/212/1.html findet man auch weitere Urteile zum §212.
Unter https://autokaufrecht.info/201…aehrleistungsanspruechen/ steht halt bei Neuwagen würde man ggf. von Garantiearbeiten und nicht Gewährleistung ausgehen.
Wenn ich das Pfützenlicht, Steuergerät einmal bezahlt habe und es geht dann quasi jährlich kaputt würde ich (da ja dann Gewährleistung und nicht Garantie) dann eine Kette von Gewährleistungen haben. Und in den ersten 12 Monaten würde ich von der Beweislastumkehr ausgehen. Es muss aber ein Teil getauscht werden und immer das gleiche wieder kaputt gehen.
Ich bin aber kein Jurist, hatte aber vor Jahren mal 3 Wasserpumpen in 4 Jahren nur einmal bezahlt (die erste ).