• Wobei es schon echt arschig wäre, den Kunden kurz nach Ablauf der Garantie auf einem per OTA zerschossenen Steuergerät sitzen zu lassen.

    Das wird auch höchstwahrscheinlich nicht passieren. Ich fahre seit 9 Jahren Skoda und hatte beim Vorgänger gleich zwei separate Kulanzfälle, einmal kurz nach der Garantie und einmal im 3. Jahr. Bei Fall 1 wurde alles von Skoda übernommen und bei Fall 2 meine ich das Material und 50% der Lohnkosten. Den Rest hat mein Händler auf sein Konto genommen. Also war das in beiden Fällen für mich kulant.

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  • Das wird auch höchstwahrscheinlich nicht passieren. Ich fahre seit 9 Jahren Skoda und hatte beim Vorgänger gleich zwei separate Kulanzfälle, einmal kurz nach der Garantie und einmal im 3. Jahr. Bei Fall 1 wurde alles von Skoda übernommen und bei Fall 2 meine ich das Material und 50% der Lohnkosten. Den Rest hat mein Händler auf sein Konto genommen. Also war das in beiden Fällen für mich kulant.

    Nun ja, kulant waren sie nicht, mußten sie auch fast nicht sein. Das Ringkabel am Lenker (Hupe und Lenkradtasten + Airbagsteuerung) war bei meinem Superb (BJ 2013) der einzige aufgetretene Fehler, dessen Reparatur ich aber bezahlen mußte. Sonst war da nur noch der VW-Dieselskandal. Der hat mir letztendlich das schöne Auto verleidet und ich bin damals dann beim Passat GTE (BJ2017) gelandet. Dessen Bremsen wurden gerade noch und nur widerwillig auf Garantie gemacht (Nichtnutzungsproblem dank Rekuperation). VW-Autohäuser und Kulanz, das schließt sich aus - wurde meine Erfahrung da.

  • Wie sieht das eigentlich rechtlich aus?


    Wenn ich mein Auto in die Werkstatt bringe, ist das eine aktive Handlung von mir und bei einer Reparatur / Anpassung haftet die Werkstatt hierfür. Wenn also bei dem Eingriff etwas kaputt geht, muss die Werkstatt doch auf ihre Kosten wieder reparieren. (oder?)


    Wenn nun ohne meine Zustimmung/aktive Handlung der Hersteller in mein Auto eingreift, ein Update einspielt und eine Änderung vornimmt und dabei etwas kaputt geht, soll ich als Besitzer dafür haften? Das wäre doch unlogisch.

    Von meinem Rechtsempfinden wäre das falsch und hierfür müsste der Hersteller haften. Aber ist das so?


    Gibt es hierzu konkrete Aussage und eine rechtliche Einschätzung? Gerichtsurteile?

  • Bei me2002er Passat wurde das Dach zweimal auf Kulanz neu lackiert, das zweite Mal im zarten Alter von 10 Jahren.Rost wegen Chromereling

    30.12.2021 ULT 12.22. 80x Sportline

    Panasonic Wp 5kW, 4,9kWp mit 20x245W plus 38x440W Bluesun auf Nord- und Flachdach, LG 10Resu Speicher, Passivhaus

  • Wenn der Hersteller ein Fernupdate per Software im Auto vorsieht, übernimmt er sicher die Haftung für das Gelingen. Du hast ja keinen Einfluss darauf.

    Die Frage ist aber, welche Bedingungen der Hersteller für ein Software-Update an den Endkunden fordert, damit es erfolgreich durchgeführt werden kann. Hier kommt es darauf an, was passiert und inwieweit überhaupt ein reparaturbedürftiger Schaden entstanden ist - und ob dieser auch kausal im Zusammenhang mit nicht eingehaltenen Bedingungen steht. Den Nachweis muss der Hersteller liefern. Es liegt also am Hersteller, das Update-System weitestgehend abzusichern, damit Probleme gar nicht erst entstehen können (zB. Update nur im Stand usw.)


    Wenn der Hersteller möchte, dass ein Update in der Werkstatt gemacht wird, dann sollte man das nicht selbst machen.


    Juristisch sicher ist meine Ansicht aber nicht.

  • Wenn also bei dem Eingriff etwas kaputt geht, muss die Werkstatt doch auf ihre Kosten wieder reparieren. (oder?)

    Jein...

    Wenn Du der Werkstatt nachweisen kannst, dass der Schaden nicht durch die normale Reparatur entstehen könnte, dann schon.

    Beispiel 1:

    Auto fällt von der Hebebühne. Da dürfte der Fall klar sein, die Werkstatt haftet.


    Beispiel 2:

    Beim Tausch der Turboladers reißt die Werkstatt mehrere Bolzen ab und der Zylinderkopf muss ersetzt werden.

    Jetzt behauptet die Werkstatt, dass das bei dieser Art der Reparatur passieren kann, lehnt die Haftung ab und setzt den Austausch des Zylinderkopf auf die Rechnung.


    So ist mir das passiert. Ein befreundeter Anwalt hat mir geraten, die Rechnung zu bezahlen, da der Nachweis, dass die Werkstatt gepfuscht hat, schwierig wird.

    ENYAQ iV80 First Edition|Race-Blau ME3.7 OTW

    Bestellt 07.07.21|Lieferung: 20.07.2021:love:

    Mokka-e Ultimate

  • So sehe ich es auch. Die spielen dann alle Karten aus.... Wartungen alle bei Skoda gemacht? Irgendwas codiert? Dann wird es sofort fast unmöglich eine Kulanzregelung zu erhalten.

    Enyaq iV60 - Energy Blau - Bestellt 27.05.2021 / Geliefert 14.11.2021 -100kW - Family Plus <3 - AHK - Convenience Plus - Chrom - Drive Basic - Fahrassistenz Plus - Infotainment Basic - Klima Basic - Parken Basic - Design Selection Lodge / Wall Box - Easee Home blue - PV 6.4 kW/Peak - Verbrauch Avg. 20,0 kWh/100 km ab Nov. 2021

  • Nur mal so ... Skoda bekommt bei mir noch nicht mal die Installation dieser PowerPass-Map hin ..... und dann wollen die OTA die Systemsoftware updaten? :D Ich lach mich kaputt. Nie und nimmer drücke ich auf diesen "Update-Knopf", sollte er mal irgendwann bei mir erscheinen. :/

    Der Enyaq ist wirklich ein tolles Auto, die 3.0-Software funktioniert soweit irgendwie bei mir, sie ist nur ewig langsam.

    Die zugehörige App funktioniert häufig, manchmal auch nicht. Aber bei der Wahl des nächsten Autos werde ich wohl nicht mehr im VAG-Regal kramen.


    Ganz ehrlich: Software können die halt nicht. Vielleicht in 20 Jahren.

  • Na ja. Was ich in Videos zum ID.7 gesehen habe, dann ist das schon gut und schnell. olli190175 Deine Kritik an der Geschwindigkeit dürfte nichts mit der Software zu tun haben, sondern schlicht mit der Tatsache, dass die verbauten Halbleiter nicht leistungsstark genug sind. Daran wird auch ein SW-Update nur wenig ändern.


    Die PowerPass Map läuft ja bei den meisten, auch wenn sie sich erst nach x-Tagen endlich installieren ließ. Das Mini-Update lief auch reibungslos und neues Kartenmaterial schafft es auch ungefähr im Monatsrhythmus auf den Enyaq. Das wird schon mit OTA 3.1 (früher oder später).

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