Geschäftsleasing, Besteuerung und Preisanpassung während der Lieferzeit

  • Das mag für dich als einzelner so machbar sein. Für Fuhrparks mit hunderten oder vielleicht sogar tausenden Fahrzeugen im Bestand ist das schlichtweg nicht darstellbar.

    Weshalb nicht? Weshalb sollte der Leasinggeber nicht in der Lage sein, für jedes einzelne Fahrzeug gesetzeskonform den BLP bei Auslieferung/EZ an den Fuhrparkmanager/die Buchhaltung zu übermitteln. Eine Rechnung wird doch auch gestellt. Und zwar individuell pro Fahrzeug.

    Der Leasinggeber begibt sich auf sehr dünnes Eis, wenn er sich nicht an die Vorgaben hält.

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  • Was hat das damit zu tun? Das Unternehmen versteuert aber über Lohn-/Gehaltsabrechnung. Den BLP gibt da ganz bestimmt nicht der Mitarbeiter selbst vor.

    Doch, der Mitarbeiter entscheidet schon selbst mit, ob er mit 0,25% oder mit 0,5 % besteuert wird, weil er sein Auto über 60.000 Euro konfiguriert hat oder eben weiter darunter. Niemand wird doch gezwungen ein Auto so nah an der wichtigen 60.000er Grenze zu konfigurieren. Die erreicht man beim Enyaq nur mit extremen Ausstattungen..

  • Ich möchte bei dieser Diskussion gerne noch das Modelljahr "in den Ring werfen".

    Da dies sogar in der Fahrgestellnummer ersichtlich ist, ist es meiner Meinung nach ein eindeutiges Indiz, welchem BLP das Fahrzeug unterworfen werden muss.


    Und da beim Enyaq meines Wissens nach das Modelljahr 2023 analog den Bestellmöglichkeiten mit den neuen Paketen und auch dem neuen Preis zuzuordnen ist, sind es diejenigen Fahrzeuge die Modelljahr 22/2 (7. Stelle in der FIN ein "N" glaub ich) haben, eben nicht. Diese sollten eindeutig dem "alten BLP" zuzuordnen sein.

    Sogar die BAFA unterscheidet in den Listen die Modelljahre mit den unterschiedlichen Listenpreisen um eine genaue Zuordnung möglich zu machen.


    Ausnahme wäre meiner Meinung nach hier nur, wenn während eines laufenden Modelljahres der Listenpreis erhöht werden würde.


    Aber auch das ist nur meine persönliche Einschätzung. Ich werde das ruhigen Gewissens mit dem alten BLP, den ich im Übrigen auch in der BLP-Bestätigung der Leasing stehen habe, melden.

    Auch mein STB ist damit glücklich.

    Ultimative Forenweisheit:

    Es wurde schon alles gefragt und alles gesagt — nur noch nicht von jedem. :D

    (ganz frei nach Karl Valentin ;))

  • nah an der wichtigen 60.000er Grenze zu konfigurieren. Die erreicht man beim Enyaq nur mit extremen Ausstattungen.

    Enyaq 80 mit Ausstattungspaket MAXX incl. Diebstahlwarnanlage und Anhängerkupplung. Ist das extrem?

    Als extrem würde ich einen RS ansehen. Den gibt es aber leider nur als Coupe.


    P.S.:

    Mein Octavia RS iV "mit alles" hatte Ende 2020 einen Bruttolistenpreis von 52.800€.

    Deshalb sehe ich die genannte Ausstattung des Enyaq nicht als extrem an. Eher als extrem teuer für (Ausstattungstechnisch) weniger Leistung.

    Octavia RS Diesel

    Octavia RS Benziner

    Octavia RS iV

    Bald Enyaq 80 mit Ausstattungspaket MAXX inkl. Diebstahlwarnanlage

    (Alarmanlage um die Versicherungsbeiträge des Firmenfahrzeugpools gering zu halten)

  • Dein Beitrag ist OT und hat nichts mehr mit der Dienstwagenbesteuerung und der zugehörigen Grenze von 60.000 € zu tun.

  • Im Prinzip können wir das Thema auch dann auch abhaken, da wir bis zur ersten LSt Außenprüfung nicht wissen werden, was das Finanzamt da nun genau macht.


    Ich warte bis mein Arbeitgeber die Leasingunterlagen mit dem BLP hat und dann wird das an den Steuerberater weitergereicht und der wird das dann korrekt mit 0.25 % oder 0.5 % in meinem Lohnzettel berücksichtigen. Und wenn nach ein paar Jahren das Finanzamt bei der Prüfung feststellt, dass ich zu wenig Steuern gezahlt habe, dann ist das Pech. Aber der Steuerberater hat dann auch ein Problem, weil einen Kunden weniger, der die Löhne bei ihm machen lässt. Ich muss halt Steuern nachzahlen. Besser so herum, als von vorneherein auf 150 € im Monat zu verzichten ohne Aussicht, die "nachfordern" zu können.

    "Man geht schon ein Risiko ein wenn man Morgens aufsteht, über die Straße geht und sein Gesicht in einen Ventilator steckt."



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  • Besser so herum, als von vorneherein auf 150 € im Monat zu verzichten ohne Aussicht, die "nachfordern" zu können.

    Wie kommst Du darauf, dass Du auf 150 € im Monat verzichtest?


    Es muß jeder machen, was er für richtig hält, aber vor Allem sollte man richtig rechnen ;)


    Mal ein Beispiel: BLP = 59.500 €, es müssen 0,25% = 148,75 € versteuert werden. Gehen wir mal vom schlechtesten Fall (Spitzensteuersatz + Soli + Kirchensteuer) aus, dann liegt die Steuerlast bei 48% und es müssen 71,40 € an Steuern bezahlt werden.


    Bei einem BLP von 60.500 € müssen 0,5% = 302,50 € versteuert werden, was bei derselben Steuerlast dann Steuern in Höhe von 145,20 € ergibt.


    Ich sehe hier keine 150 € Differenz,sondern nicht mal die Hälfte davon, nämlich 73,80 €.

  • 73,80 €

    Natürlich, du hast vollkommen Recht. ich habe meine Ersparnis zum bisherigen Auto im Tran einfach durch zwei geteilt. Das ist Quatsch.

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