Ich verstehe eure theoretischen Sorgen nicht so ganz.
Da es immer wieder unterschiedliche Angaben zu Bruttolistenpreise gibt, die sich stetig verändern, lässt sich der Steuerberater und auch das Finanzamt auf eine schriftliche Bestätigung des Händlers über den Preis des gekauften Autos ein. Das ist auch überhaupt nichts neues.
Erst wenn dies (wenn überhaupt) vom zuständigen Sachbearbeiter des FA abgelehnt werden sollte, muss man sich erst Gedanken über ein Einspruch machen.