Der Enyaq ist dahingehend ein Spezialfall, als dass ein vor einem Jahr bestelltes Fahrzeug aktuell so nicht mehr konfiguriert werden kann, da es keine frei wählbare Einzelausstattung mehr gibt, sondern nur noch die Pakete. Daher lässt sich der heutige BLP nicht 1zu1 mit dem vor einem Jahr vergleichen. Das war das was ich gemeint hatte. Und an irgendwas muss man sich ja dann orientieren.
Geschäftsleasing, Besteuerung und Preisanpassung während der Lieferzeit
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…..Und an irgendwas muss man sich ja dann orientieren.
So wenig zufriedenstellend es auch sein mag:
Gültig ist der BLP bei Auslieferung.
Schließlich wird dann auch das gelieferte Fahrzeug genutzt, und entsprechend besteuert. Nicht das Bestellte.
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... die Gesetzeslage ist eindeutig.
Genau: man schließt einen Kauf-/Leasingvertrag zum Zeitpunkt x. Dieser BLP ist anzusetzen.
"Erstzulassung" definiert, dass dieser Preis auch bei einem 10 Jahre alten Gebrauchtwagen noch anzusetzen ist und nicht der momentane Wert.
Auch mein Enyaq wurde von Skoda mit dem BLP bei Bestellung/Vertrag zur Vorlage beim Finanzamt definiert und nicht mit dem BLP bei Auslieferung.
Also: Steuerberater fragen und nicht ein Forum
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So wenig zufriedenstellend es auch sein mag:
Gültig ist der BLP bei Auslieferung.
Schließlich wird dann auch das gelieferte Fahrzeug genutzt, und entsprechend besteuert. Nicht das Bestellte.
Lassen wir es damit einfach gut sein
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Interessant, in meinen Fällen war bisher nicht die Bestellung
oder Auslieferung relevant, sondern die Rechnung(stellung)
und die bestätigte Übernahme des Leasing-Objektes.
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Gilt für die 1%-Regelung, oder eben auch für die ermäßigte Pauschalbesteuerung für BEV unter 60‘000 EUR.:
Bei Deubner-steuern (Webseite) steht dazu Folgendes:
Als Listenpreis muss die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers im Zeitpunkt der Erstzulassung herangezogen werden. Hinzu kommen die Kosten für sämtliche Sonderausstattungen mit Ausnahme der Zulassungskosten und der Kosten für zusätzliche Winterreifen samt Felgen.
Und auf Rückfrage bei 2 Freunden, die als Außendienstler Dienstwagen auch privat fahren, wurde das auch so bestätigt.
@Highforest Wenn der Neuzulassungspreis bei Gebrauchten gilt, ist es unlogisch, wenn beim Neuwagen der Bestellpreis gilt, obwohl der Wagen teurer geworden ist. Das widerspricht sich.
Frage dazu: Wieviele Preiserhöhungen gab es zwischen Bestellung und Zulassung und um / auf welchen Betrag hat sich der Preis geändert? Wenn sich da nichts geändert hat, ist es der Bestell-Listenpreis, weil der ja identisch mit dem Zulassungs-Listenpreis ist.
Das wäre aber an der Frage des TE vorbei geantwortet.
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Auch wenn es vollkommen korrekt ist, so wird es jedoch an der Umsetzbarkeit scheitern.
Wie will das Finanzamt denn den BLP zum Zeitpunkt der Zulassung feststellen?
Das Fahrzeug kann doch gar nicht mehr (nicht mal annähernd) so bestellt werden wie vor einem Jahr.
Selbst wenn der Prüfer richtig Ehrgeiz entwickelt und den Wagen versucht im Konfigurator nachzubauen. Er wird in den seltensten Fällen ein passendes Auto zusammenstellen können.
Dann kann er noch bei einem Skoda Händler ein Angebot anfordern. Auch da wird in den meisten Fällen kein passendes Auto bei rauskommen.
Also, was soll er denn machen? Schätzen? Einfach mal pauschal die Inflationsrate einkalkulieren? Bitte, ich möchte das wirklich wissen.
Das Gesetz ist absolut eindeutig und ihr habt alle vollkommen Recht. Aber wie zur Hölle soll der Prüfer das noch nachvollziehen?
Da habe ich bisher keine Idee gelesen, wie das Finanzamt das anstellen möchte. Wenn hier jemand plausibel darlegen kann, wie das funktionieren soll und vielleicht sogar schon mal etwas ähnliches erlebt, bin ich der erste der sagt: "Alles klar. Leuchtet ein. Danke." Aber bisher lese ich immer nur: Ja, aber im Gesetz steht....
Das ist schön und gut, aber wie soll das Gesetz denn in dem konkreten Fall angewendet werden?
Und dann wird es wie immer im Leben laufen, wenn Menschen arbeiten. Weg des geringsten Widerstands
Der Prüfer wird sich wohl oder übel mit dem Preis im Kaufvertrag oder der Leasinggesellschaft zufrieden geben müssen.
Aber ich habe eh gerade ein wenig Zeit und werde mal ein paar befreundete Steuerberater dazu befragen.
Dank meines Berufes kenne ich da genügend, um genügend "Meinungen" zu bekommen.
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Den gibt der Leasinggeber raus.
Oder der Verkäufer bei Kauf.
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Den gibt der Leasinggeber raus.
Oder der Verkäufer bei Kauf.
Klar, aber die werden den Preis bei Bestellung eingeben. So haben wir es hier oft schon gelesen. Die Frage ist nun ja nur, was das Finanzamt damit macht.
Entweder wird das akzeptiert oder nicht. Die Frage ist ja nur: was macht das Amt, wenn die es nicht akzeptieren. Und da hat noch keiner eine sinnvolle Aussage getroffen.
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Man bekommt ein extra Schreiben, mit dem Bruttolistenpreis zur Vorlage beim Finanzamt Wann genau diesen Schreiben kommt variiert stark(wir hattes schon Fahrzeuge da kam der Schrieb mit dem Leasingbestätigung , wir hatten aber auch den Fall da kam das Schreiben nach dem Fahrzeug)
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