Hä, was hat denn diese Aussage für einen Sinn?
Was hat denn die Rechtsmittelfrist mit bereits rechtskräftigen Entscheidungen zu tun?
Tritt der Fall ein das der Garantiegeber (Hersteller) dem Kunde eine Garantie verweigert, kann ein juristischen Verfahren beginnen. Die bis dahin ergangenen Entscheidungen sind Einzelentscheidungen die nicht zwingend mit dem neuen Fall idendtisch sind. Ein Rechtsbeistand kann aber diese zuvor ergangenen Bescheide zur Hilfe nehmen.
Wenn der Garantiegeber erstmal sagt ist nicht...........stehste im kurzen Hemd da und die Juristerei beginnt.