BAfA Förderung und min. Haltedauer

  • Weiß jemand, wie es aussieht, wenn man die minimale Haltedauer von 6 Monaten nicht einhalten kann, weil das geförderte Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums durch Unfall, Brand, Diebstahl oder sonstwie dauerhaft abhanden kommt?

    Muss die Förderung dann zurückgezahlt werden?

  • Weiß jemand, wie es aussieht, wenn man die minimale Haltedauer von 6 Monaten nicht einhalten kann, weil das geförderte Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums durch Unfall, Brand, Diebstahl oder sonstwie dauerhaft abhanden kommt?

    Muss die Förderung dann zurückgezahlt werden?

    Gute Frage - die Antwort ist leider nicht so befriedigend.


    "Bitte beachten Sie zudem, dass jede Unterschreitung der Mindesthaltedauer, z.B. explizit auch durch die Fahrzeugabmeldung aufgrund eines Diebstahls oder Totalschadens, aus rechtlichen Gründen dem BAFA unverzüglich anzuzeigen ist und zu Rückforderungen führen kann."

    https://www.carprofessional.de/consulting/mobility-blog/articles/bafa-umweltbonus-wichtiger-hinweis-zur-mindesthaltedauer

    Enyaq iV60 bestellt 25.11.2020 in Emmendingen, Übergabe am 12.06.2021

    Quarz-Grau, 19" Regulus Aero, Drive, Fahrassistenz Plus, Klima, Licht & Sicht, Gepäcknetztrennwand

    Fahrer: 68er Bj 1949, Ostfildern/BW

  • Naja ... "führen kann" lässt ja hoffen.


    Ich glaube, ich werde mal beim BaFa direkt anfragen ...

  • Da die meisten Versicherungen eine Neuwertabsicherung drin haben ist es ja egal. Da die Bafa Prämie vom Staat dort mit erstattet werden würde. Wie es mit dem Händleranteil aussieht wäre wohl eher interessant da dieser im Gegensatz zur Bafa Prämie auf der Rechnung steht und vom Listenpreis abgezogen wird.

    Enyaq IV60 18.08.21 graphitgrau, Loft, Proteus gratis Upgrade durch Skoda zu Regulus glanzgedreht, Info Plus, Klima Plus, Parken Plus gew. Zu Basic in KW32/22, Family Plus, Convenience Plus, Fahrassistenz Plus, Licht Sicht Basic, Drive Sport Basic, Sitz Basic

    Enyaq IV50 02.12.21 schwarz, Loft, Comfort 50 ...

  • Bei einem Totalschaden durch einen Unfall muss dieser unverzüglich der BAfA gemeldet werden, bevor das Fahrzeug abgemeldet wird. Sinnvoll ist, das Gutachten beizufügen. Es wird keine Rückforderung gestellt.

    Bei einem Diebstahl ist es ebenso unverzüglich meldepflichtig. Der Diebstahl wurde der Ermittlungsbehörde gemeldet und es gibt ein Aktenzeichen. Auch da keine Rückforderung. Wichtig in solch einem Fall ist die Versicherung umgehend zu informieren und erst am Ende der Ermittlungen das Fahrzeug abzumelden. Klingt doof, ist aber so.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher mobile Wallbox die an alle Steckdosen passt.

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