ME3-spezifische Software-Diskussion/-Probleme

  • Bei meinem ENYAQ sind die Navidaten beim ME3.0-Update auf dem Stand 22.8 geblieben, der nun auf 22.9 gestiegen ist.

  • Dann sollte es daran ja nicht liegen dass die Verkehrszeichenerkennung, mit Unterstützung der Navidaten, schlechter funktioniert.

  • Bei meinem ENYAQ sind die Navidaten beim ME3.0-Update auf dem Stand 22.8 geblieben, der nun auf 22.9 gestiegen ist.

    dto.


    Verschlechterung bei der Schildererkennung habe ich bisher nicht bemerkt, aber auch nicht besonders darauf geachtet.

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  • Es kommt eine Baustelle mit 30. Macht er sauber 20 m hinter dem Schild.

    Das ist nicht sauber, das ist Mist. Ich hatte gehofft, das verbessert sich auch nach dem Update...


    Hatte ich erwähnt, dass mein ehemaliger 2016er Mondeo die Schildererkennung so gut draufhatte, dass er am Schild das aktuelle Tempo angezeigt hat, nicht 2 Sekunden später?

  • Blöde Frage: habt Ihr nach dem Update auf ME3 mal die Version der Navidaten geprüft? Ich meine auf einem Screenshot gesehen zu haben dass die nach dem Update auf 21.x "zurücksprang". Wird also vielleicht beim Update auf ME3 wieder auf "Werksversion" zurückgestellt und muss sich erst OTA wieder aktualisieren.

    Ja, bei mir war auch eine 21er Version nach dem Update auf ME3 drauf. Aber nach kurzer Zeit war das Navi wieder aktuell.

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  • Bei meinem ENYAQ sind die Navidaten beim ME3.0-Update auf dem Stand 22.8 geblieben, der nun auf 22.9 gestiegen ist.

    Bei mir war es genau so.


    Die Schildererkennung ist nach wie vor gut.

    Nur wenn nach einer Kreuzung kein Schild mehr steht, dann begreift das System nach wie vor nicht, dass die Einschränkungen aufgehoben sind.

    Enyaq iV80; zauberhaftes Schwarz, Basis Informations- und Unterhaltungssystem, Schnelllader, Wärmepumpe;

    Bestellt: 18. Mai 2021 Bekommen: 29. Oktober 2021;

    Programmierstand: 1741, Zeug: H20, ABT: H7, 110 ;)


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  • Die Schildererkennung ist nach wie vor gut.

    Nur wenn nach einer Kreuzung kein Schild mehr steht, dann begreift das System nach wie vor nicht, dass die Einschränkungen aufgehoben sind.

    Das ist wohl ein weit verbreiteter Irrglaube. Heute bei T-Online entdeckt. Zitat:

    "Das bekannte schwarz gerahmte Aufhebungsschild ist rund, mit fünf schwarzen Diagonalstreifen auf weißem Grund. Ohne Geschwindigkeitsangabe hebt es sämtliche

    Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote auf. Bei der Aufhebung eines konkreten Limits wird die graue Ziffer für die bisherige Höchstgeschwindigkeit

    von den schwarzen Streifen durchgestrichen. Eine Einmündung, Kreuzung oder Auffahrt ist also kein Freifahrtschein. Dasselbe gilt übrigens auch für Überholverbote."


    Würde bedeuten dass der Enyaq in so einem Fall tatsächlich recht hat.

  • Der rote Satz ist aber doch keine logische Schlussfolgerung zum vorgenannten Text.

    Das in schwarz geschriebene ist ja unbestritten.

    Ich habe auf dem Weg zur Arbeit 2 Kreuzungsbereiche mit 70 km/h Vmax und dazwischen eine Kreuzung ohne Geschwindigkeitsbegrenzung.

    Da die 70 nie durch ein Schild nach der Kreuzung aufgehoben wird, aber an der nächsten von alle 4 Seiten unbeschränkten Kreuzung, die einmündeten Fahrzeuge nie ein 70er Schild sehen, dürfen die 100 km/h fahren, die Anderen von der 70er Kreuzung kommenden dürfen weiterhin nur 70 fahren.


    Das kann und darf ja so nicht sein.


    Wenn es also falsch ist, dass nach einer Kreuzung Geschwindigkeitsbegrenzungen automatisch aufgehoben sind, wenn kein neues Schild kommt, muss also immer das weiße Schild mit den grauen Streifen kommen. Dann kommen auch die Navis zurecht.

    Diese Schilder fehlen allerdings.

    In "Here" und "Google Maps" sind die 100 km/h außerhalb des beschränkten Kreuzungsbereiche korrekt dargestellt, werden aber durch die Schildererkennung des Enyaqs geschlagen, was ja ansonsten für vorübergehende Langsamfahrstellen auch gewollt und richtig ist.

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  • Da die 70 nie durch ein Schild nach der Kreuzung aufgehoben wird, aber an der nächsten von alle 4 Seiten unbeschränkten Kreuzung, die einmündeten Fahrzeuge nie ein 70er Schild sehen, dürfen die 100 km/h fahren, die Anderen von der 70er Kreuzung kommenden dürfen weiterhin nur 70 fahren.

    Es werden halt auch Fehler gemacht bei der Beschilderung. Wenn also der Einbiegende 100 fährt und geblitzt wird, muss er halt glaubhaft machen können "ich konnte aber nie ein 70er Schild sehen." Zu dem Thema habe ich vor einiger Zeit mal einen Fernsehbericht gesehen. Da war 30 über die Kreuzung hinweg und der Rechtsabbieger in die Straße rein kam aber aus dem 50er Bereich. Keine Wiederholung des 30er Schildes. Und dann kurz nach der Kreuzung stand der 30er Blitzer. Auf die Frage des Reporters an den Blitzenden ob er denn wüsste das das eigentlich nicht legal sei, da ja rechtmäßigerweise auch Fahrer mit 50 durchfahren könnten und auch dürften zuckte der nur mit den Schultern. Das ist ja mal eine Abzocke die den Namen verdient. Man rechnet halt nicht damit dass sich Leute dann wehren.

  • Das kann und darf ja so nicht sein.

    Das ist (blödsinnigerweise) genau so, da gibt es sogar Urteile zu. Ich meine gelesen zu haben, dass sogar mal ein Abgebogener verknackt wurde da er als ortskundiger gewusst haben müsste, dass dort ein TL ist.


    Aktenzeichen kann ich gerde nicht liefern, das Thema kommt aber bei MT im VS-Forum immer wieder auf den Tisch.

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